Rechtsabbiegen von der Gundelandstraße in die Straße An den Drei Hohen unterbinden
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Ein Vor-Ort-Termin mit Anwohnern der Straßen An den drei Hohen und der Gundelandstraße, in der das Thema Verkehrsbelastung der Straße An den drei Hohen zur Debatte stand, hat kein einheitliches Meinungsbild bei eben diesen Anwohnern zutage gefördert. Die Umwidmung der Straße in eine Einbahnstraße wurde vereinzelt gefordert, aber Gegenstimmen gab es ebenfalls in erheblichem Maße. Auch andere Lösungen wie z.B. die Einrichtung einer Spielstraße wurden üeberaus kontrovers diskutiert. Als kleinster gemeinsamer Nenner kristallisierte sich die Aufstellung des im Antragstext genannten Verkehrszeichens heraus.
Inhalt
Antrag vom 28.06.2010, OF 993/10
Betreff:
Rechtsabbiegen von der Gundelandstraße in die Straße An den Drei Hohen unterbinden
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Ämtern gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Kreuzung der Straßen Gundelandstraße – An den drei Hohen in Fahrtrichtung Westen das Verkehrszeichen 214-10 (vorgeschriebene Fahrtrichtung - geradeaus und links) aufgestellt werden kann, sodaß das Rechtsabbiegen von der Gundelandstraße in die Straße An den drei Hohen verboten wäre.
Gleichzeitig wird der Magistrat in Verbindung mit den zuständigen Ämtern gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, in einem gebührenden zeitlichen Abstand die Verkehrszählung in der Straße An den drei Hohen so zu wiederholen, daß die Ergebnisse mit der bereits erfolgten Verkehrszählung vergleichbar sind. Eine separate Verkehrszählung in der parallel verlaufenden Huswertstraße möchte der Magistrat in diesem Zusammenhang bitte ebenfalls prüfen.
Nach Abschluß dieser Verkehrszählungen sollte geprüft und berichtet werden, welche Ergebnisse die Maßnahme gehabt hat. Bei einer Entlastung der Straße An den drei Hohen von weniger als 10% in bezug auf die Anzahl der Fahrzeuge, sollte geprüft werden, ob die Maßnahme rückgängig gemacht werden kann.
Begründung:
Ein Vor-Ort-Termin mit Anwohnern der Straßen An den drei Hohen und der Gundelandstraße, in der das Thema Verkehrsbelastung der Straße An den drei Hohen zur Debatte stand, hat kein einheitliches Meinungsbild bei eben diesen Anwohnern zutage gefördert. Die Umwidmung der Straße in eine Einbahnstraße wurde vereinzelt gefordert, aber Gegenstimmen gab es ebenfalls in erheblichem Maße. Auch andere Lösungen wie z.B. die Einrichtung einer Spielstraße wurden üeberaus kontrovers diskutiert. Als kleinster gemeinsamer Nenner kristallisierte sich die Aufstellung des im Antragstext genannten Verkehrszeichens heraus.
Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Juni 2010Sie sind hierOFOF 993/10Rechtsabbiegen von der Gundelandstraße in die Straße An den Drei Hohen unterbindenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 17. August 2010OMOM 4373Rechtsabbiegen von der Gundelandstraße in die Straße An den Drei Hohen unterbindenDirektanregung
- 8. November 2010STST 1438Rechtsabbiegen von der Gundelandstraße in die Straße An den Drei Hohen unterbindenStellungnahme
- 3. Mai 2011STST 703Rechtsabbiegen von der Gundelandstraße in die Straße An den Drei Hohen unterbindenStellungnahme
- 2. Dezember 2011Antwort des Magistrats · nach 75 WochenSTST 1302Rechtsabbiegen von der Gundelandstraße in die Straße An den Drei Hohen unterbindenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.