Rechtsabbiegen von der Gundelandstraße in die Straße An den Drei Hohen unterbinden
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Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2011, ST 1302
Betreff: Rechtsabbiegen von der Gundelandstraße in die Straße An den Drei Hohen unterbinden Die Auswertung der repräsentativen Zählung am 02.06.2011 ergab folgend Werte: In Fahrtrichtung Am Dachsberg 445 Fahrzeuge und in Richtung Gundelandstraße 340 Fahrzeuge. Dies entspricht einer Querschnittsbelastung von 785 Fahrzeugen Im Vergleich wurden in Richtung Am Dachsberg 102 Fahrzeuge und in Richtung Gundelandstraße 82 Fahrzeuge weniger erfasst. Im Querschnitt ergab dies 184 Fahrzeuge weniger in der Huswertstraße als in der Straße An den Drei Hohen. Die maximalen Verkehrsbelastungen mit 88 Fahrzeugen in der Spitzenstunde - es handelt sich hier um die Summe der an- und abfahrenden Fahrzeuge - in der Straße An den Drei Hohen und 66 Fahrzeugen in der Huswertstraße stellen keine außergewöhnliche Verkehrsbelastung dar, die weitere Maßnahmen erforderlich machen würden. Unter der Maßgabe, dass Verkehrsverbote bzw. Regelungen für den Verkehrsteilnehmer nachvollziehbar und begreifbar sein sollen, ergibt sich aus den vorgenannten Gründen keine ausreichende Rechtfertigung für ein Rechtsabbiegeverbot von der Gundelandstraße in die Zweirichtungsstraße An den Drei Hohen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Juni 2010OFOF 993/10Rechtsabbiegen von der Gundelandstraße in die Straße An den Drei Hohen unterbindenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 17. August 2010OMOM 4373Rechtsabbiegen von der Gundelandstraße in die Straße An den Drei Hohen unterbindenDirektanregung
- 8. November 2010STST 1438Rechtsabbiegen von der Gundelandstraße in die Straße An den Drei Hohen unterbindenStellungnahme
- 3. Mai 2011STST 703Rechtsabbiegen von der Gundelandstraße in die Straße An den Drei Hohen unterbindenStellungnahme
- 2. Dezember 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 75 WochenSTST 1302Rechtsabbiegen von der Gundelandstraße in die Straße An den Drei Hohen unterbindenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab