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a) Luftverunreinigung durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebiet b) Die Gesundheitsrisiken durch Flugzeugabgase müssen detailliert ermittelt werden!

Vorlagentyp: STMagistrat
153 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren

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Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2003, ST 703

Betreff:

a) Luftverunreinigung durch Flugverkehr im Rhein-Main- Gebiet b) Die Gesundheitsrisiken durch Flugzeugabgase müssen detailliert ermittelt werden!

Der Magistrat hat die städtischen Mitglieder im Konsortialausschuss und im Aufsichtsrat der Fraport AG über den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 1674 vom 13.12.01 in Kenntnis gesetzt.

Die Fraport AG hat zu diesem Beschluss wie folgt Stellung genommen:

"Der Beschluss, der sehr umfangreiche Ermittlungen der Luftschadstoffverhältnisse und daraus möglicherweise resultierender Bodenkontaminationen sowie nachfolgender Gesundheitsbetrachtungen einfordert, geht offensichtlich von der Annahme aus, dass die durch Luftverkehr hervorgerufene Umweltbelastung nicht bekannt oder einschätzbar ist. Dies entspricht aber nicht der Wirklichkeit. Die vom Flugverkehr ausgehenden Emissionen und die hieraus resultierenden Immissionen sind innerhalb der vergangenen 30 Jahre fortlaufend intensiv untersucht und veröffentlicht worden. Es wurde von fachkundiger Seite bestätigt, dass gerade die "Frankfurter Untersuchungen" einen Umfang und eine Untersuchungstiefe aufweisen, die nicht nur national, sondern auch im internationalen Maßstab gesehen, einzigartig sind.

Schadstoffspektrum

Die Schadstoffemissionen der Flugzeugtriebwerke sind bekannt. Zur Ergänzung der international verwendeten Emissionsdaten haben Untersuchungen des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie (HLUG) am Triebwerksprüfstand der Deutschen Lufthansa (DLH) in Frankfurt einen entscheidenden Beitrag geleistet, insbesondere im Hinblick auf die Zusammensetzung der Kohlenwasserstoffemissionen. Die Emissionen aus Flugzeugtriebwerken weisen demnach ein annähernd gleiches Schadstoffspektrum auf wie diejenigen des Kfz-Verkehrs. Entsprechend sind bei der Betrachtung von Schadstoffemissionen durch den Flugverkehr dieselben Luftschadstoffkomponenten zu betrachten, wie sie auch beim Straßenverkehr relevant sind. Das sind u.a. die im Stadtverordnetenbeschluss aufgeführten Schadstoffe Staub/Ruß, PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe), BaP (Benzo(a)pyren), Benzol, Toluol, Xylol. Die anderen im Beschluss aufgeführten Stoffe wurden zwar von einem im Mediationsverfahren als Sachverständigen hinzugezogenen Wissenschaftler als weitere Schadstoffemissionen aus Triebwerken vermutet, konnten aber auch mit gezielten Messungen auf dem Flughafen nicht nachgewiesen werden oder lagen weit unter bekannten ubiquitären Immissionen für diese Verbindungen.

Nachweis des Flughafeneinflusses

Bei gleichem Schadstoffspektrum können Messungen der Immissionen keine Information über die Herkunft eines nachgewiesenen Schadstoffes geben. Das gleiche gilt für den Eintrag von Schadstoffen aus Flugzeugtriebwerken in den Boden. Die Anteile einer Emittentengruppe an den herrschenden Luftschadstoffkonzentrationen kann man - nur - durch indirekte Methoden, sogenannte Ursachenanalysen, bestimmen. Dies ist in einer bisher vom Umfang und Methode her einmaligen Weise im Raumordnungsverfahren für den Flughafen Frankfurt Main erfolgt. Hierzu darf auf die Gutachten, insbesondere das Gutachten "G 7.4 Luftschadstoffe - Zusammenfassung der Luftschadstoffkennwerte" hingewiesen werden, das die Anteile der Emittentengruppen an den modellierten Immissionen ausweist und somit die Informationen enthält, die der Beschluss einfordert.

Zur Frage der Bodenkontamination gelten zum einen obige Ausführungen analog, zum anderen ergeben Untersuchungen des HLUG auf einer Dauerbeobachtungsstelle in unmittelbarer Nähe der Startbahn 18 West keine abweichenden Bodenbelastungswerte gegenüber anderen Untersuchungspunkten. Insoweit können auch durch die geforderten sachverständigen Analysen der Böden sowie daraus abgeleiteter Wirkungsstudien keine Ergebnisse im Hinblick auf den Flugverkehr erwartet werden, dessen Beitrag zur Bodenbelastung generell als geringfügig eingestuft werden kann. Auch die sehr selten auftretenden Kerosinablässe erfolgen nicht im Flughafenumfeld. Ein Nachweis einer Bodenkontamination durch Kerosin wurde bisher in keinem Fall festgestellt.

Zuständigkeiten und Informationsquellen

Die für die Überwachung der Immissionen im Rahmen der Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Hessen zuständige Behörde ist das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie. Diese Behörde überwacht seit ca. 3 Jahrzehnten die Luftbeschaffenheit in Hessen. Die vom Flug- und Flughafenbetrieb ausgehende Luftschadstoffbelastung wurde in vielen Untersuchungen mit einbezogen und in zahlreichen Berichten dokumentiert (Berichte über Emissions- und Immissionserhebungen, Luftreinhalteplan etc.) Die Fraport AG hat die entsprechenden Untersuchungen durch Bereitstellung von Personal sowie Sach- und Geldmitteln gefördert. Das Gleiche gilt für eine großangelegte Untersuchung des Umweltbundesamtes "Entwicklung und Erprobung einer Methode zur Bewertung der Schadstoffimmissionen in der Umgebung von Flugplätzen", die am Flughafen Frankfurt Main durchgeführt wurde.

Schließlich sei auf die Tätigkeiten der Fluglärmkommisison hingewiesen. In dieser befasst sich bereits seit vielen Jahren eine Arbeitsgruppe mit den Fragen der Belastung durch Luftschadstoffe entsprechend der durch § 32b Luftverkehrsgesetz der Kommission zugewiesenen Aufgaben. Die Kommission hat die sehr umfangreichen Veröffentlichungen gesichtet und beurteilt. In mehreren Schadstoffseminaren wurden alle wesentlichen Erkenntnisse und Beurteilungen mit der Fachöffentlichkeit diskutiert. Die in Frankfurt gewonnenen Ergebnisse werden zudem durch Untersuchungen an anderen deutschen und ausländischen Flughäfen auf Expertenebene bestätigt.

Fraporteigene Messungen der Luftqualität

Aus wissenschaftlicher Sicht sind für die Erfassung von quellspezifischen Schadstoffbeiträgen quellnahe Messungen am besten geeignet, da mit zunehmendem Abstand zur Quelle der Hintergrundeinfluss dominierend ist. Wie alle Untersuchungen zeigen, gilt auch für Flugzeugbewegungen, dass deren größter Beitrag zur bodennahen Immission auf dem Flughafen und in dessen unmittelbarer Nähe entsteht. Hier ist deshalb der Immissionsbeitrag des Flugverkehrs am besten zu erfassen.

Um die bisherigen zeitweisen Messungen am Flughafen, die das HLUG vorgenommen hatte, durch eine kontinuierliche Überwachung zu ergänzen, hat die Fraport AG zwei Luftschadstoffmessstationen eingerichtet. Eine Station befindet sich im Osten des Flughafengeländes zwischen dem Ende der südlichen Parallelbahn und der Autobahn A 5. Eine zweite mobile Station wurde zunächst westlich der Startbahn 18 West positioniert, sie wird regelmäßig ihren Standort auf dem Flughafengelände wechseln. Die Stationen befinden sich seit Sommer 2002 in Betrieb, im Laufe des Jahres 2003 wird eine regelmäßige Berichterstattung über die Messergebnisse eingeführt. So kann auch die künftige Entwicklung besser eingeschätzt werden."

Vor diesem Hintergrund vertritt die Fraport AG die Einschätzung, dass die Luftschadstoffüberwachung im Hinblick auf den Luftverkehr keiner weiteren Ausweitung bedarf. Die Fraport AG wird aus den dargelegten Gründen dem Ansinnen der Stadtverordnetenversammlung nicht entsprechen.

Grundsätzlich ist jedoch darauf hinzuweisen, dass durch den geplanten Flughafenausbau der Ausstoß von Luftschadstoffen deutlich erhöht wird. In der landesplanerischen Beurteilung zum Flughafenausbau Frankfurt Main erwartet das Regierungspräsidium Darmstadt bei allen Ausbauvarianten eine Grenzwertüberschreitung des neuen EU-Grenzwertes für Stickstoffdioxid um fast die Hälfte.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. Dezember 2002BB 1378a) Luftverunreinigung durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebiet b) Die Gesundheitsrisiken durch Flugzeugabgase müssen detailliert ermittelt werden!Magistratsbericht
  2. 29. Dezember 2002OFOF 326/16Luftverunreinigungen und Gesundheitsrisiken durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebiet Bericht des Magistrats vom 06.12.2002, B 1378Ortsbeiratsantrag · fwf
  3. 14. Januar 2003OAOA 1141Luftverunreinigungen und Gesundheitsrisiken durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebiet Bericht des Magistrats vom 06.12.2002, B 1378Anregung
  4. 2. Juni 2003Sie sind hier
    STST 703a) Luftverunreinigung durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebiet b) Die Gesundheitsrisiken durch Flugzeugabgase müssen detailliert ermittelt werden!
    Stellungnahme
  5. 11. November 2005Antwort des Magistrats · nach 153 WochenBB 771a) Luftverunreinigung durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebiet b) Die Gesundheitsrisiken durch Flugzeugabgase müssen detailliert ermittelt werden!Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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