Telefonhotline für Probleme mit E-Scootern
Zusammenfassung
Der Magistrat plant die Einführung fester Abstellflächen für E-Scooter im öffentlichen Raum, um das wilde Abstellen zu verhindern und gefährliche Situationen zu vermeiden. Zudem wird eine kostenlose Hotline für Beschwerden durch die Betreiberfirmen eingerichtet, um eine direkte Kontaktaufnahme zu ermöglichen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat erarbeitet aktuell die Sondernutzungserlaubnis und einen Auflagenkatalog für das Abstellen von E-Scootern im öffentlichen Raum. Geplant sind unter anderem feste Abstellflächen für die E-Scooter. Die Stadt Frankfurt am Main wird deshalb in der Innenstadt beginnen feste Abstellflächen auszuweisen und wird diese sukzessiv im weiteren Stadtgebiet einführen. Damit soll zukünftig das "wilde Abstellen" der Roller verhindert und gefährlichen Situationen vorgebeugt werden.
Eine weitere Auflage wird sein, dass die Betreiberfirmen eine kostenlose 24 Stunden-Hotline für die Annahme von Beschwerden einrichten. Die Kontaktdaten der Hotline müssen an den E-Scootern deutlich sichtbar angebracht werden, sodass eine direkte Kontaktaufnahme möglich ist. Beschwerden sind jederzeit entgegen zu nehmen und unverzüglich der weiteren Bearbeitung zuzuführen.
Bei gefährlichen Situationen, die durch E-Scooter versursacht werden, können sich die Bürger:innen auch an die städtische Verkehrspolizei (Telefon: 069 212-36360) wenden. Daher sieht der Magistrat von der Einrichtung einer weiteren Hotline ab.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. November 2021OFOF 278/5Telefonhotline für Probleme mit E-ScooternOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 26. November 2021OMOM 1213Telefonhotline für Probleme mit E-ScooternDirektanregung
- 14. März 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 699Telefonhotline für Probleme mit E-ScooternStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab