Telefonhotline für Probleme mit E-Scootern
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Einrichtung einer Telefonhotline im Ortsbezirk 5, um Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, bei Gefährdungen durch E-Scooter im öffentlichen Raum schnell Hilfe zu erhalten. Dies soll die Sicherheit im Verkehrsraum erhöhen und die zuständigen Behörden zur schnellen Reaktion anregen.
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Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
Der Magistrat möge im Ortsbezirk 5 eine Telefonhotline einrichten, an die sich Bürger und Bürgerinnen wenden können, wenn im öffentlichen Verkehrsraum im Ortsbezirk für Fußgänger und Fußgängerinnen oder andere Verkehrsteilnehmer akute Gefahrdung durch regelwidrig abgestellte oder abgelegte E-Scooter besteht.
Begründung
Es kommt immer wieder vor, dass auf Bürgersteigen, Plätzen aber auch im Straßenraum im Ortsbezirk erhebliche Gefährdung E-Scooter von Verleihfirmen für Fußgängerinnen und Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer dadurch entsteht, dass diese Fahrzeuge regelwidrig abgestellt oder sogar umgeworfen oder übereinandergeworfen werden. Dann muss schnell dafür gesorgt werden können, dass Abhilfe geschaffen wird. Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht sind die zuständigen Behörden ohnehin gefordert, angemessene Maßnahmen zu treffen. Eine Telefonhotline kann dabei wirkungsvoll gewährleisten, dass zeitnah die Gefährdungen beseitigt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. November 2021Sie sind hierOFOF 278/5Telefonhotline für Probleme mit E-ScooternOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 26. November 2021OMOM 1213Telefonhotline für Probleme mit E-ScooternDirektanregung
- 14. März 2022Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 699Telefonhotline für Probleme mit E-ScooternStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme