Telefonhotline für Probleme mit E-Scootern
Zusammenfassung
Der Vorschlag sieht die Einrichtung einer Telefonhotline vor, um Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, akute Gefährdungen durch E-Scooter im öffentlichen Raum zu melden. Dies soll dazu beitragen, die Sicherheit für Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer zu erhöhen.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, eine Telefonhotline einzurichten, an die sich Bürgerinnen und Bürger wenden können, wenn im öffentlichen Verkehrsraum im Ortsbezirk für Fußgänger und Fußgängerinnen oder andere Verkehrsteilnehmer akute Gefährdung durch regelwidrig abgestellte oder abgelegte E-Scooter besteht.
Begründung
Es kommt immer wieder vor, dass auf Bürgersteigen, Plätzen, aber auch im Straßenraum im Ortsbezirk erhebliche Gefährdungen durch E-Scooter von Verleihfirmen für Fußgängerinnen und Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer dadurch entstehen, dass diese Fahrzeuge regelwidrig abgestellt oder sogar umgeworfen oder übereinandergeworfen werden. Dann muss schnell dafür gesorgt werden, dass Abhilfe geschaffen wird. Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht sind die zuständigen Behörden ohnehin gefordert, angemessene Maßnahmen zu treffen. Eine Telefonhotline kann dabei wirkungsvoll gewährleisten, dass zeitnah die Gefährdungen beseitigt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. November 2021OFOF 278/5Telefonhotline für Probleme mit E-ScooternOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 26. November 2021Sie sind hierOMOM 1213Telefonhotline für Probleme mit E-ScooternDirektanregung
- 14. März 2022Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 699Telefonhotline für Probleme mit E-ScooternStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats