Eigenständiger Bebauungsplan für das Gymnasium für den Frankfurter Norden
Zusammenfassung
Der Magistrat stellt fest, dass es seit der Stellungnahme vom 29.03.2019 keinen neuen Sachstand gibt. Dies bedeutet, dass die bisherigen Planungen und Überlegungen weiterhin gültig sind und keine neuen Informationen vorliegen, die eine Änderung der bisherigen Position rechtfertigen würden.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Es hat sich zur Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 657 kein neuer Sachstand ergeben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. November 2018OFOF 649/10Eigenständiger Bebauungsplan für das Gymnasium für den Frankfurter NordenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 27. November 2018OMOM 4031Eigenständiger Bebauungsplan für das Gymnasium für den Frankfurter NordenDirektanregung
- 29. März 2019STST 657Eigenständiger Bebauungsplan für das Gymnasium für den Frankfurter NordenStellungnahme
- 7. Oktober 2019STST 1940Eigenständiger Bebauungsplan für das Gymnasium für den Frankfurter NordenStellungnahme
- 14. April 2020Sie sind hierSTST 699Eigenständiger Bebauungsplan für das Gymnasium für den Frankfurter NordenStellungnahme
- 14. Dezember 2020Antwort des Magistrats · nach 109 WochenSTST 2154Eigenständiger Bebauungsplan für das Gymnasium für den Frankfurter NordenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab