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Eigenständiger Bebauungsplan für das Gymnasium für den Frankfurter Norden

Vorlagentyp: STMagistrat
109 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, einen eigenständigen Bebauungsplan für das Gymnasium im Frankfurter Norden zu erstellen. Dies geschieht im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung, um die Planungen der Öffentlichkeit und den Ortsbeiräten vorzustellen. Das erwartete Ergebnis ist die Schaffung eines neuen Schulstandorts.

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Stellungnahme des Magistrats

Das Gymnasium für den Frankfurter Norden soll innerhalb des Bebauungsplans Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße - abgebildet werden. Dieser Bebauungsplan befindet sich derzeit noch im Verfahren. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch ist vorgesehen, die Planungen für den neuen Schulstandort im Frankfurter Norden den Ortsbeiräten und der Öffentlichkeit vorzustellen. Für das Bebauungsplanverfahren wurde im September die "Frühzeitige Bürgerbeteiligung" durchgeführt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. November 2018OFOF 649/10Eigenständiger Bebauungsplan für das Gymnasium für den Frankfurter NordenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 27. November 2018OMOM 4031Eigenständiger Bebauungsplan für das Gymnasium für den Frankfurter NordenDirektanregung
  3. 29. März 2019STST 657Eigenständiger Bebauungsplan für das Gymnasium für den Frankfurter NordenStellungnahme
  4. 7. Oktober 2019STST 1940Eigenständiger Bebauungsplan für das Gymnasium für den Frankfurter NordenStellungnahme
  5. 14. April 2020STST 699Eigenständiger Bebauungsplan für das Gymnasium für den Frankfurter NordenStellungnahme
  6. 14. Dezember 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 109 Wochen
    STST 2154Eigenständiger Bebauungsplan für das Gymnasium für den Frankfurter Norden
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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