Eigenständiger Bebauungsplan für das Gymnasium für den Frankfurter Norden
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 657
Betreff: Eigenständiger Bebauungsplan für das Gymnasium für den Frankfurter Norden Vorläufige Stellungnahme: Das Gymnasium für den Frankfurter Norden soll innerhalb des Bebauungsplans Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße - abgebildet werden. Dieser Bebauungsplan befindet sich derzeit noch im Verfahren. Folglich können gegenwärtig noch keine Aussagen zum Zeitplan getroffen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. November 2018OFOF 649/10Eigenständiger Bebauungsplan für das Gymnasium für den Frankfurter NordenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 27. November 2018OMOM 4031Eigenständiger Bebauungsplan für das Gymnasium für den Frankfurter NordenDirektanregung
- 29. März 2019Sie sind hierSTST 657Eigenständiger Bebauungsplan für das Gymnasium für den Frankfurter NordenStellungnahme
- 7. Oktober 2019STST 1940Eigenständiger Bebauungsplan für das Gymnasium für den Frankfurter NordenStellungnahme
- 14. April 2020STST 699Eigenständiger Bebauungsplan für das Gymnasium für den Frankfurter NordenStellungnahme
- 14. Dezember 2020Antwort des Magistrats · nach 109 WochenSTST 2154Eigenständiger Bebauungsplan für das Gymnasium für den Frankfurter NordenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab