Entfernung eines Kfz ohne amtliches Kennzeichen in der Straße Im Mellsig
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Entfernung eines nicht zugelassenen Kfz in der Straße Im Mellsig. Der Magistrat erklärt, dass die Verantwortung für die Beseitigung solcher Fahrzeuge beim Straßenverkehrsamt liegt und dass die Stadtpolizei lediglich Wahrnehmungen meldet.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme: Die Beseitigung von nicht zugelassen Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum obliegt regelhaft dem Straßenverkehrsamt. Die Stadtpolizei des Ordnungsamtes meldet dem Straßenverkehrsamt lediglich eigene Wahrnehmungen oder durch sie zwangsweise außer Betrieb gesetzte Fahrzeuge (Entsiegeln wegen Steuerschuld, mangelndem Versicherungsschutz etc.). Ermittlungen, Beseitungsverfügungen etc. werden von Straßenverkehrsamt bearbeitet. Die Bearbeitung der Anregung des Ortsbeirates erfolgt zeitnah.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. November 2020OFOF 913/9Entfernung eines Kfz ohne amtliches Kennzeichen in der Straße Im MellsigOrtsbeiratsantrag · FDP
- 3. Dezember 2020OMOM 7002Entfernung eines Kfz ohne amtliches Kennzeichen in der Straße Im MellsigDirektanregung
- 22. März 2021Sie sind hierSTST 693Entfernung eines Kfz ohne amtliches Kennzeichen in der Straße Im MellsigStellungnahme
- 7. Juni 2021Antwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 1200Entfernung eines Kfz ohne amtliches Kennzeichen in der Straße Im MellsigStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab