Städtisches Grundstück zwischen dem Bahndamm der Main-Weser-Bahnstrecke und einer Treppe, welche die Willibrachtstraße mit der Niedwiesenstraße verbindet
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2010, ST 692
Betreff:
Städtisches Grundstück zwischen dem Bahndamm der Main-Weser-Bahnstrecke und einer Treppe, welche die Willibrachtstraße mit der Niedwiesenstraße verbindet
Das Gerichtsverfahren wurde zugunsten der Stadt Frankfurt am Main entschieden. Der Gerichtsvollzieher wurde mit der Räumung des Grundstücks bereits beauftragt.
Sobald der Besitz an dem Grundstück erlangt ist, wird die Vermüllung beseitigt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Februar 2010OFOF 1150/9Städtisches Grundstück zwischen dem Bahndamm der Main-Weser-Bahnstrecke und einer Treppe, welche die Willibrachtstraße mit der Niedwiesenstraße verbindetOrtsbeiratsantrag · FDP
- 18. März 2010OMOM 4052Städtisches Grundstück zwischen dem Bahndamm der Main-Weser-Bahnstrecke und einer Treppe, welche die Willibrachtstraße mit der Niedwiesenstraße verbindetDirektanregung
- 18. Mai 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 692Städtisches Grundstück zwischen dem Bahndamm der Main-Weser-Bahnstrecke und einer Treppe, welche die Willibrachtstraße mit der Niedwiesenstraße verbindetStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab