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Gute Grünflächenpflege

Vorlagentyp: STMagistrat
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2015, ST 682

Betreff: Gute Grünflächenpflege

  1. Im gesamten Stadtgebiet werden im Jahr 2015 seitens des Grünflächenamtes 1.367 ha öffentliche Grünfläche bearbeitet. Im Ortsbezirk 9 werden davon 125 ha bewirtschaftet, dies entspricht 9 % der öffentlichen Grünflächen im Stadtgebiet.
  2. Die zur Verfügung stehenden Mittel werden gleichmäßig im Stadtgebiet verteilt, es ist somit davon auszugehen, dass entsprechend 9% des Unterhaltungsbudgets in den Ortsbeirat 9 fließen. Bislang ist es nicht möglich, die Mittelverwendung pro Ortsbeitrat nachzuvollziehen, da die Ausgabenbuchung im konsumtiven Bereich auf Sachkonten erfolgt und nicht auf die Pflegeobjekte.
  3. Für die Pflege und Unterhaltung von einem ha Grünfläche werden demnach im Ortsbezirk 9 etwa 7.500,- Euro brutto an Pflege und Unterhaltungsmitteln eingesetzt = 0,75 Euro/qm/Jahr.
  4. Wie im Bericht B 433 vom 14.11.2014 dargelegt, befindet sich das Grünflächenamt seit Jahren in einem ständigen Entwicklungs- und Veränderungsprozess. Dabei spielen äußere Einflussfaktoren einer sich stetig im Wandel befindlichen Stadtgesellschaft und insbesondere auch ökologische Aspekte eine beachtliche Rolle. Ökonomisch betrachtet bedingen Aufgabenzuwächse und sich verändernde Ressourcen sowieso einen ständigen Abwägungsprozess. Die Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte bei der Grünflächenpflege ist somit ein permanenter und dauerhafter Prozess. Insofern wird eine grundlegende Neukonzeption der Pflege nicht als erforderlich erachtet und deshalb auch nicht angedacht. Derzeit müssen die Zuwächse an Grünflächen stadtweit in die Fremdvergabe gegeben werden. Hierzu gibt es keine Alternative, da einerseits der Personalbestand des Grünflächenamtes nicht ausgeweitet werden kann, andererseits die mit Investitionsmitteln hergestellten neuen Grünflächen erhalten werden müssen. Dies hat allerdings zur Konsequenz, dass die Unterdeckung in der Grünflächenunterhaltung weiterhin zunehmen wird. Diese Zuwächse sowie die steigende Nutzung bzw. Belastung der Grünflächen können trotz aller Optimierungsmaßnahmen nicht auf demselben Pflege- und Unterhaltungsstandard erhalten werden. Substanzverluste in den Grünanlagen wie z.B. bei den Spielgeräten und sonstigen Ausstattungsgegenständen sind unvermeidlich und bereits heute zu spüren.
  5. Die im Folgenden genannten Grünanlagen und Objekte befinden sich derzeit in der Realisierung bzw. in der Planung: Eschersheimer Landstraße zwischen Hügelstraße und Weisser Stein: Beginn der Testphase zur Einspurigkeit voraussichtlich Ende März 2015 (Federführung bei Amt für Straßenbau und Erschließung), Aufstellung von Pflanzkübeln und Findlingen zur temporären Sperrung von Parkplätzen. Grünanlage Platenstraße,
  6. Bauabschnitt: Planung voraussichtlich ab 2016, Bau ab 2017 (wenn die Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden), Wegeverbindungen, Sport- und Spielmöglichkeiten, Fitnessanlage, Pflanzungen. Verbindungsweg Platenstr. zur Ernst-Schwedler-Straße/Wilhelm Epstein Straße: Bau in 2015, neuer Wegebelag aus dauerhaften Materialien. Querweg Sinaipark bis Walter-Leiske-Str.: Bau in 2015, Ausbau eines Trampelpfades zu einem wassergebundenen Weg Bolzplatz Reichelstraße Bau in 2015, Grunderneuerung. Fritz -von-Unruh Anlage: Voraussichtlicher Beginn in 2016, Erneuerung der Wege incl. Entwässerung, Ersatz durch Pflaster.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. November 2014BB 433Gute Grünflächenpflege wirtschaftlich und ökologisch nachhaltig gestaltenMagistratsbericht
  2. 22. Januar 2015OFOF 875/9Gute GrünflächenpflegeOrtsbeiratsantrag · CDU, FDP
  3. 22. Januar 2015VV 1237Gute GrünflächenpflegeAnfrage
  4. 4. Mai 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 Wochen
    STST 682Gute Grünflächenpflege
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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