Gut erreichbare Sammelbehälter für Elektroschrott auch im Ortsbezirk 2 aufstellen
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2015, ST 679
Betreff: Gut erreichbare Sammelbehälter für Elektroschrott auch im Ortsbezirk 2 aufstellen Die Stadt Frankfurt am Main und das beauftragte Unternehmen FES GmbH sind bemüht, den Standard der Entsorgungsmöglichkeiten für Elektrokleingeräte (bezogen auf Örtlichkeit, Zeitfenster und Materialart) für die Bürgerschaft zu optimieren. Derzeit findet eine Einsammlung von Klein-Elektrogeräten im Stadtgebiet auch an vier Supermärkten von REWE und drei sogenannten Smart-Märkten statt. Auch andere Supermarktzentren und Baumärkte könnten mittelfristig eventuell als Abgabestelle für verschiedene Abfallfraktionen mitgenutzt werden. Der Ortsbeirat spricht von möglichen Standorten beim REWE-Supermarkt in der Gräfstraße, am Westbahnhof und neben den Glascontainern nahe der "Sportuni" in der Ginnheimer Landstraße. Die FES GmbH hat die vorgeschlagenen Standplätze auf ihre Eignung hin überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die vorgeschlagenen Standplätze in der Ginnheimer Landstraße in der Nähe der "Sportuni" und am Westbahnhof grundsätzlich für die Aufstellung von Sammelcontainern geeignet wären. Nicht geeignet als Standplatz ist jedoch laut Prüfung der FES GmbH das Areal beim REWE-Supermarkt in der Gräfstraße. Die FES GmbH wird nun, die notwendigen sogenannten Sondernutzungsgenehmigungen für die Aufstellung der Container bei den zuständigen Ämtern beantragen. Weiterhin muss die FES GmbH für neu aufzustellende Container sowie bereits vorhandene Container für Elektroschrott zukünftig geänderte gefahrengutrechtliche Vorschriften beachten. Dies kann dazu führen, dass sich die Aufstellung der gegebenenfalls neu zu gestaltenden Container möglicherweise noch eine gewisse Zeit verzögern wird. Der Magistrat geht davon aus, dass die Aufstellung der Container an den beiden oben genannten Standorten erfolgen kann, sobald die notwendigen Genehmigungen erteilt sind und die Einhaltung des geltenden Gefahrengutrechtes sichergestellt ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Januar 2015OFOF 622/2Gut erreichbare Sammelbehälter für Elektroschrott auch im Ortsbezirk 2 aufstellenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 9. Februar 2015OMOM 3849Gut erreichbare Sammelbehälter für Elektroschrott auch im Ortsbezirk 2 aufstellenDirektanregung
- 4. Mai 2015Sie sind hierSTST 679Gut erreichbare Sammelbehälter für Elektroschrott auch im Ortsbezirk 2 aufstellenStellungnahme
- 2. Januar 2017OFOF 186/2Was wurde eigentlich aus . . . .? Heute: Gut erreichbare Sammelbehälter für Elektroschrott auch im Ortsbezirk 2 aufstellenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 16. Januar 2017OMOM 1077Was wurde eigentlich aus . . . ? Heute: Gut erreichbare Sammelbehälter für Elektroschrott auch im Ortsbezirk 2 aufstellenDirektanregung
- 17. März 2017Antwort des Magistrats · nach 112 WochenSTST 630Was wurde eigentlich aus . . . ? Heute: Gut erreichbare Sammelbehälter für Elektroschrott auch im Ortsbezirk 2 aufstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab