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Was wurde eigentlich aus . . . ? Heute: Gut erreichbare Sammelbehälter für Elektroschrott auch im Ortsbezirk 2 aufstellen

Vorlagentyp: STMagistrat
110 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren

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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgen

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 630

Betreff: Was wurde eigentlich aus . . . ? Heute: Gut erreichbare Sammelbehälter für Elektroschrott auch im Ortsbezirk 2 aufstellen Die Einsammlung von Elektro-Kleingeräten als Pilotversuch über Sammeltonnen (-container) an REWE-Märkten und Smart-Märkten wurde im Dezember 2015 eingestellt. Im Jahr 2015 wurden die Gefahrgut-Vorschriften zum Transport gefährlicher Güter auf Straßen (ADR) und Schienen (RID) aktualisiert. Die Aktualisierung der Elektronikverordnung beinhaltete zahlreiche neue Anforderungen, welche sich auf die Sammlung und den Transport von Elektroaltgeräten mit darin enthaltenen Lithium-Batterien oder -Akkus auswirken. Die Geräte dürfen nicht mehr lose in Containern transportiert werden, sondern unterliegen zwingend zu beachtender Verpackungsanweisungen bzw. Recyclingvorschriften, da sich deren Zellen oder Batterien entzünden und/oder giftige, ätzende Dämpfe entwickeln können; somit ist die Aufstellung entsprechender Container leider nicht mehr möglich. Der Pilotversuch zeigte aber auch Probleme auf (Fehl-Befüllungen, Abfallbeistellungen, Beraubungen), die die Verantwortlichkeit der privaten Liegenschaftseigentümer überstiegen. Eine Abgabe für Elektro-Kleingeräte kann - wie bisher und weiterhin - erfolgen bei der Nachfolgeorganisation der Werkstatt Frankfurt, der GWR, im Stadtteil Griesheim, Lärchenstr. 131, sowie bei der FES GmbH an den vier Betriebshöfen, dem Wertstoffhof Nord und den beiden Kleinmüllplätzen in Bergen und Enkheim. Nähere Angaben sind über das Internet und dem an alle Haushalte verteilten Magazin "Oskar" der FES GmbH zu erfahren. Durch die Änderung der Elektrogesetzgebung sind Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern verpflichtet, beim Verkauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich zurückzunehmen (1:1 Rücknahme) und Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen unentgeltlich zurückzunehmen, wobei die Rücknahme nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft werden darf (0:1 Rücknahme). Dasselbe gilt auch im Versandhandel, in dem Fall bezieht sich die Mindestfläche von 400 Quadratmetern auf die gesamte Lager- und Versandfläche des Händlers. Ob die Altgeräte dann einfach an den Händler geschickt werden können oder dieser eine andere Form der Rücknahme einrichtet, bleibt dem Händler überlassen. Der Magistrat beobachtet die weitere Entwicklung der Angelegenheit, sucht nach Lösungsmöglichkeiten und informiert sich über die Vorgehensweisen zu diesem Thema in anderen Großstädten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. Februar 2015OMOM 3849Gut erreichbare Sammelbehälter für Elektroschrott auch im Ortsbezirk 2 aufstellenDirektanregung
  2. 4. Mai 2015STST 679Gut erreichbare Sammelbehälter für Elektroschrott auch im Ortsbezirk 2 aufstellenStellungnahme
  3. 2. Januar 2017OFOF 186/2Was wurde eigentlich aus . . . .? Heute: Gut erreichbare Sammelbehälter für Elektroschrott auch im Ortsbezirk 2 aufstellenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  4. 16. Januar 2017OMOM 1077Was wurde eigentlich aus . . . ? Heute: Gut erreichbare Sammelbehälter für Elektroschrott auch im Ortsbezirk 2 aufstellenDirektanregung
  5. 17. März 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 110 Wochen
    STST 630Was wurde eigentlich aus . . . ? Heute: Gut erreichbare Sammelbehälter für Elektroschrott auch im Ortsbezirk 2 aufstellen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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