Nach möglicher Schließung an der Galluswarte: Kein Ärztlicher Bereitschaftsdienst mehr im Westen Frankfurts?
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Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2015, ST 677
Betreff: Nach möglicher Schließung an der Galluswarte: Kein Ärztlicher Bereitschaftsdienst mehr im Westen Frankfurts?
Zu 1.: Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Hessen arbeitet völlig autark und ist gegenüber keiner anderen Institution berichtspflichtig. Der Magistrat hat daher, wie die Öffentlichkeit auch, von den geplanten Veränderungen erst aus der Presse erfahren.
Zu 2.: Nach Bekanntwerden der Pläne hat sich das Klinikum Frankfurt Höchst mit Schreiben vom 15.01.2015 an die KV Hessen gewandt und ihr Angebot, am Klinikum eine Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale zu errichten, erneuert. Zuvor hatte sich das Klinikum Frankfurt Höchst in dieser Frage bereits am 06.06.2013 sowie 22.04.2014 schriftlich an die KV Hessen gewandt. Eine Antwort auf das letzte Schreiben seitens der KV Hessen steht aus. Eine Einflussnahme auf die Entscheidungen der KV Hessen zu den Standorten Ärztlicher Bereitschaftsdienstzentralen hat der Magistrat nicht, da die KV Hessen als landesmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts unter Rechtsaufsicht des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration steht. Der Magistrat unterstützt die Aktivitäten des Klinikums Frankfurt Höchst hinsichtlich der Errichtung einer Ärztlichen Bereitschaftsdienstzentrale am Klinikum Frankfurt Höchst - ergänzend oder anstelle des Standortes an der Galluswarte und trägt die seitens des Klinikums eingereichten Vorschläge mit. Eine weitere Möglichkeit der Einflussnahme ist ein direkter Appell des Magistrats an die Zentrale der KV Hessen mit Sitz in Frankfurt am Main, die ambulante Versorgung gerade im Einzugsgebiet des Standortes Ärztlicher Bereitschaftsdienst an der Galluswarte inkl. Frankfurter Westen nicht zu verschlechtern durch einen Wegzug gen Universitätsklinikum.
Zu 3.+4.: Hier kann der Magistrat aber nur eine Anregung geben, da die KV Hessen eigenständig und eigenverantwortlich arbeitet. Die Pläne für mobile und immobile Patienten beschreibt die KV Hessen wie folgt: Warum ist eine Reform des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Hessen notwendig? Zurzeit reformiert die Kassenärztliche Vereinigung Hessen den Ärztlichen Bereitschaftsdienst, damit Sie auch in Zukunft - vor allem in ländlichen Regionen - zuverlässig außerhalb der sprechstundenfreien Zeiten von einem Arzt versorgt werden können, wenn Sie ihn brauchen. Gerade auf dem Land suchen viele Ärzte vergeblich nach einem Nachfolger, weil sich wenige Ärzte den Ärztlichen Bereitschaftsdienst teilen müssen und daher häufig nachts und an den Wochenenden Dienst haben. Dadurch, dass die ÄBD-Bezirke vergrößert werden und künftig im Idealfall 70 bis 100 Ärzte zu einem Bezirk gehören, werden vor allem die Ärzte in nicht dicht besiedelten Regionen entlastet. Das macht es für junge Ärzte attraktiver, eine Praxis auf dem Land zu übernehmen, und sie können so Familie und Beruf besser "unter einen Hut" bringen. Das ist auch deshalb wichtig, weil inzwischen 70 Prozent der künftigen Ärzte weiblich sind. In Zukunft gibt es weniger Bereitschaftsdienstzentralen, in denen jedoch ein diensthabender Arzt fest erreichbar ist und nicht - wie bisher - auch noch Hausbesuche bei nicht mobilen Patienten machen muss. Für diese Patienten werden zusätzliche Hausbesuchsdienste mit eigenen Ärzten eingerichtet. Der Weg zur nächsten ÄBD-Zentrale wird aber für niemanden länger als 30 Minuten mit dem Auto dauern. Nach erfolgreichem Abschluss der Reform des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes Mitte 2015 soll in Hessen die flächendeckende Nutzung der 116 117 möglich sein. http://www.kvhessen.de/fuer-die-patienten/aebd-patien teninfos/ Der Magistrat bedauert die Entwicklung, dass Patienten teilweise mehrere Kilometer fahren werden müssen, um den ärztlichen Notdienst zu erreichen, sieht aber bei der jetzigen Gesetzgebung keinerlei Möglichkeit, hier regulativ einzugreifen. In der Zentralen Notaufnahme des Klinikums Frankfurt Höchst wird es zu weiter steigenden rein ambulanten Patientenauskommen führen mit entsprechenden Folgen für die Finanzentwicklung des Klinikums.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Januar 2015OFOF 565/1Nach möglicher Schließung an der Galluswarte: Kein ärztlicher Bereitschaftsdienst mehr im Westen Frankfurts?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. Januar 2015OMOM 3803Nach möglicher Schließung an der Galluswarte: Kein Ärztlicher Bereitschaftsdienst mehr im Westen Frankfurts?Direktanregung
- 4. Mai 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 677Nach möglicher Schließung an der Galluswarte: Kein Ärztlicher Bereitschaftsdienst mehr im Westen Frankfurts?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab