Nach möglicher Schließung an der Galluswarte: Kein Ärztlicher Bereitschaftsdienst mehr im Westen Frankfurts?
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 20.01.2015, OM 3803 entstanden aus Vorlage: OF 565/1 vom 04.01.2015
Betreff: Nach möglicher Schließung an der Galluswarte: Kein Ärztlicher Bereitschaftsdienst mehr im Westen Frankfurts? Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten:
- Treffen Berichte zu, nach denen die Kassenärztliche Vereinigung beabsichtigt, den Ärztlichen Bereitschaftsdienst an der Galluswarte aufzugeben?
- Welche Einflussmöglichkeiten hat der Magistrat auf diese Entscheidung, und in welcher Weise wird er diese nutzen?
- Die Kassenärztliche Vereinigung beabsichtigt, im Zuge einer Reform des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Hessen immobilen Patienten künftig mehr Hausbesuche anbieten zu können. Im Gegenzug wird erwartet, dass mobile Patienten weitere Wege zurücklegen. Dies wird jedoch dazu führen, dass Patienten - insbesondere aus dem westlichen Gallus und Europaviertel - verstärkt das Krankenhaus mit Notaufnahme in Höchst aufsuchen werden. Die Notaufnahme des Städtischen Krankenhauses ist jetzt schon überlastet und verstärkt das Defizit des Hauses, da diesem - im Gegensatz zum Bereitschaftsdienst - nur ein Bruchteil der tatsächlichen Kosten von den Krankenkassen erstattet wird. Dies vorangestellt wird der Magistrat um Auskunft gebeten, in welcher Weise er dazu beitragen wird, diesen Missstand umzukehren.
- Wie bewertet der Magistrat die Tatsache, dass künftig der bevölkerungsreiche Westen Frankfurts über keine Ambulanz des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes verfügen wird? Begründung: Die übergeordneten Ziele der von der Kassenärztlichen Vereinigung in Eigenregie durchzuführenden Reform (mehr Hausbesuche) sind angesichts der immer älter werdenden Gesellschaft richtig und - angesichts stetig steigender Kosten im Gesundheitswesen - nachvollziehbar. Wie immer steckt aber der Teufel im Detail, denn durch die angedachte Planung werden zusätzliche Belastungen (und Kosten) für die Notfallambulanz des Städtischen Klinikums in Höchst entstehen, dessen Defizit die Stadt Frankfurt auszugleichen hat. Zugleich ist auch fraglich, ob es Patientinnen und Patienten in den westlichen Stadtteilen zumutbar ist, im Bedarfsfall bis zur Uniklinik fahren zu müssen. Zusammengenommen leben in diesen und angrenzenden Stadtteilen genügend Menschen, um eine Ambulanz - wie zum Beispiel an der Galluswarte - zu rechtfertigen. Die Galluswarte ist mit der S-Bahn, der Straßenbahn und dem Bus bereits jetzt hervorragend erschlossen. Mit Fertigstellung der U-Bahn im Europaviertel wird die Erschließungsqualität nochmals verbessert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Januar 2015OFOF 565/1Nach möglicher Schließung an der Galluswarte: Kein ärztlicher Bereitschaftsdienst mehr im Westen Frankfurts?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. Januar 2015Sie sind hierOMOM 3803Nach möglicher Schließung an der Galluswarte: Kein Ärztlicher Bereitschaftsdienst mehr im Westen Frankfurts?Direktanregung
- 4. Mai 2015Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 677Nach möglicher Schließung an der Galluswarte: Kein Ärztlicher Bereitschaftsdienst mehr im Westen Frankfurts?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats