Vermietung von Kipp Pfosten Parkplätzen in der Altstadt
Zusammenfassung
Der Magistrat hat eine Stellungnahme zur Vermietung von Kipp Pfosten Parkplätzen in der Altstadt abgegeben. Der Mietvertrag ist fahrzeuggebunden und schließt eine Untervermietung aus, was die Nutzung der Parkplätze regelt.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Mietvertrag ist Fahrzeuggebunden und schließt eine Untervermietung aus. Eine Überwachung erfolgt gelegentlich durch die hierfür zuständige Gesellschaft.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Mai 2023OFOF 859/1Vermietung von Kipppfostenparkplätzen in der AltstadtOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 6. Juni 2023OMOM 4045Vermietung von KippPfostenParkplätzen in der AltstadtDirektanregung
- 28. August 2023STST 1810Vermietung von Kipp Pfosten Parkplätzen in der AltstadtStellungnahme
- 8. April 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 47 WochenSTST 659Vermietung von Kipp Pfosten Parkplätzen in der AltstadtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab