Vermietung von Kipp-Pfosten-Parkplätzen in der Altstadt
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Informationen zur Überwachung der Vermietung von Kipp-Pfosten-Parkplätzen in der Altstadt bereitzustellen. Ziel ist es, Klarheit über mögliche Untervermietungen und die damit verbundenen Maßnahmen zu erhalten.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zur Vermietung von Kipp-Pfosten-Parkplätzen zu beantworten:
- Wird überwacht, ob die Kipp-Pfosten-Parkplätze in der Altstadt untervermietet werden?
- Wenn ja, durch wen, wie oft und mit welchen Maßnahmen?
- Wenn nein, warum nicht?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Mai 2023OFOF 859/1Vermietung von Kipppfostenparkplätzen in der AltstadtOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 6. Juni 2023Sie sind hierOMOM 4045Vermietung von KippPfostenParkplätzen in der AltstadtDirektanregung
- 28. August 2023STST 1810Vermietung von Kipp Pfosten Parkplätzen in der AltstadtStellungnahme
- 8. April 2024Antwort des Magistrats · nach 47 WochenSTST 659Vermietung von Kipp Pfosten Parkplätzen in der AltstadtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats