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Lotte-Specht-Park

Vorlagentyp: STMagistrat
12 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 656

Betreff: Lotte-Specht-Park Der Lotte-Specht-Park ist entsprechend der Grünanlagensatzung ausgeschildert. Besonders ausgewiesen werden hier nur der Spiel- und Bolzplatz. Für eine weitere Beschilderung sieht der Magistrat keine Notwendigkeit. Die Rasenflächen im Lotte-Specht-Park sind nicht als reine Liegewiesen vorgesehen. Hunde dürfen in der Grünanlage angeleint laufen und auch Ballspiele sind nicht untersagt. Die am Römischen Ring gelegene Hundeauslauffläche ist als solche ausgewiesen und mit den erforderlichen Schildern ausgestattet. Des Weiteren wird in der Grünanlagensatzung auf alle Hundeauslaufflächen hingewiesen. Alle Anlagen mit zusätzlichen Schildern mit Verweis auf die Grünanlagensatzung auszustatten, ist nicht zielführend. Die Ordnungsbehörden können bei Bedarf jederzeit die Statuten der Grünanlagensatzung, bzw. der Gefahrenabwehrverordnungen vor Ort durchsetzen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. Januar 2019OFOF 809/1Lotte-Specht-ParkOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 22. Januar 2019OMOM 4165Lotte-Specht-ParkDirektanregung
  3. 29. März 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 Wochen
    STST 656Lotte-Specht-Park
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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