Lärmmessungen an der Main-Weser-Bahnstrecke im Ortsbezirk 9
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2012, ST 650
Betreff: Lärmmessungen an der Main-Weser-Bahnstrecke im Ortsbezirk 9 Die für die Beurteilung von Schienenverkehrslärm einschlägige Rechtsnorm ist die Straßenverkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV). Die 16. BImSchV verwendet zur Bewertung von Lärmkonflikten ausschließlich berechnete Schallpegel, nicht aber Lärmmessungen. Für das aktuelle Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke können durch Lärmmessungen keine lärmmindernden Maßnahmen begründet werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. November 2011OFOF 225/9Lärmmessungen an der Main-Weser-Bahnstrecke im Ortsbezirk 9Ortsbeiratsantrag · FDP
- 8. Dezember 2011OMOM 739Lärmmessungen an der Main-Weser-Bahnstrecke im Ortsbezirk 9Direktanregung
- 7. Mai 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 650Lärmmessungen an der Main-Weser-Bahnstrecke im Ortsbezirk 9Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab