Lärmmessungen an der Main-Weser-Bahnstrecke im Ortsbezirk 9
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 08.12.2011, OM 739 entstanden aus Vorlage: OF 225/9 vom 18.11.2011
Betreff: Lärmmessungen an der Main-Weser-Bahnstrecke im Ortsbezirk 9 Der Magistrat wird gebeten, möglichst bald an der Main-Weser-Bahnstrecke kontinuierlich Lärmmessungen durchzuführen. Als Standort bietet sich der Bereich des bebauungsfreien Teils der Wiesen zwischen Eschersheim und Ginnheim an.
Begründung: Nur durch eigene Messungen kann sich der Magistrat ein Bild über den Ist-Zustand und über die Auswirkungen zukünftiger Veränderungen machen. Zu absehbaren und möglichen Veränderungen zählen unter anderen der Neubau der Gleise und des Gleisbettes, verbunden mit dem Einbau von inzwischen vorgeschriebenen Betonschwellen (anstelle von Holzschwellen), die bereits bestehende und wachsende Zunahme des Güterzug-Verkehrs, die mit Lärmsteigerung einhergeht und der beabsichtigte viergleisige Streckenausbau mit allen damit verbundenen Folgen, auch bei der Lärmbelastung. Die Erneuerung der Gleise und des Gleisbettes haben in diesem Jahr bereits zwischen Bad Vilbel und Frankfurter Berg stattgefunden, sodass abzusehen ist, dass der Anschlussbereich folgen wird. Die Lärmmessungen sind im Rahmen der Fürsorgepflicht des Magistrats erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. November 2011OFOF 225/9Lärmmessungen an der Main-Weser-Bahnstrecke im Ortsbezirk 9Ortsbeiratsantrag · FDP
- 8. Dezember 2011Sie sind hierOMOM 739Lärmmessungen an der Main-Weser-Bahnstrecke im Ortsbezirk 9Direktanregung
- 7. Mai 2012Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 650Lärmmessungen an der Main-Weser-Bahnstrecke im Ortsbezirk 9Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Im Sammelbeschluss mitberaten, dort nicht einzeln aufgeführt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (6 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 2. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 79 2