Sachstand Sanierung der Sachsenhäuser Warte
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats informiert über den aktuellen Stand der Sanierung der Sachsenhäuser Warte. Aufgrund der Kündigung eines Planers verzögert sich die Fertigstellung der Bau- und Finanzierungsvorlage bis im Laufe des Jahres 2023. Die Sanierung wird voraussichtlich zwei Jahre in Anspruch nehmen.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Fertigstellung der Bau- und Finanzierungsvorlage ist an die Zuarbeit von externen Planungsbüros gebunden. Aufgrund der Kündigung eines Planers kann diese erst im Laufe des Kalenderjahres 2023 finalisiert werden. Die Vorlage an die städtischen Gremien zur Beschlussfassung schließt sich danach an. Die Dauer der Sanierung beläuft sich auf ca. zwei Jahre.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. August 2018STST 1551Historischer Aufbau des Forsthauses der Sachsenhäuser WarteStellungnahme
- 5. August 2019OFOF 1317/5Sanierung und historischer Aufbau der Sachsenhäuser WarteOrtsbeiratsantrag · SPD
- 23. August 2019VV 1396Sanierung und historischer Aufbau der Sachsenhäuser WarteAnfrage
- 7. Februar 2020STST 235Sanierung und historischer Aufbau der Sachsenhäuser WarteStellungnahme
- 10. November 2021OFOF 238/5Sachstand Sanierung der Sachsenhäuser WarteOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 26. November 2021OMOM 1183Sachstand Sanierung der Sachsenhäuser WarteDirektanregung
- 10. September 2022OFOF 546/5Sachstand Sanierung der Sachsenhäuser WarteOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
- 7. Oktober 2022VV 506Sachstand Sanierung der Sachsenhäuser WarteAnfrage
- 6. März 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 238 WochenSTST 634Sachstand Sanierung der Sachsenhäuser WarteStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab