Nichtaufstellen der Bänke an der Landgrafenstr.15/Ecke Leipziger Str. 11
Zusammenfassung
Der Magistrat hat beschlossen, die Bänke an der Landgrafenstraße nicht wieder aufzustellen, um die Situation über den Sommer 2024 zu beobachten. Dies geschieht auf Wunsch des Ortsbeirates und soll einen konstruktiven Austausch mit dem Grünflächenamt ermöglichen.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat kommt dem Wunsch des Ortsbeirates nach, die Bänke nicht wieder aufzustellen, sondern wie am Ortstermin am 30.11.2023 besprochen, die Situation über den Sommer 2024 hinweg zu beobachten. Das Grünflächenamt steht weiterhin für einen konstruktiven Austausch zur Verfügung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. September 2023OMOM 4494Bänke im Hinterhof Leipziger Straße 11/Ecke Landgrafenstraße wieder aufstellenDirektanregung
- 20. November 2023STST 2361Bänke im Hinterhof Leipziger Straße 11/ Ecke Landgrafenstraße wieder aufstellenStellungnahme
- 30. November 2023OFOF 805/2Nichtaufstellen der Bänke an der Landgrafenstraße 15/Ecke Leipziger Straße 11Ortsbeiratsantrag · FDP
- 22. Januar 2024OMOM 5019Nichtaufstellen der Bänke an der Landgrafenstraße 15/Ecke Leipziger Straße 11Direktanregung
- 2. April 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 616Nichtaufstellen der Bänke an der Landgrafenstr.15/Ecke Leipziger Str. 11Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab