Bauruine Bernadottestraße 57 - was unternimmt die Stiftung Waisenhaus?
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2019, ST 599
Betreff: Bauruine Bernadottestraße 57 - was unternimmt die Stiftung Waisenhaus? Zu Frage 1: Richtig ist, dass die formale Eigentümerin des Grundstücks die Stiftung Waisenhaus ist. Für die Liegenschaft ist bereits seit dem Jahr 1952 ein Erbbaurecht bestellt. Im Jahr 1998 wurden eine Vertragsverlängerung bis 2097 sowie eine Neubebauung des Grundstücks vereinbart. Eigentümer der auf dem Grundstück errichteten Bauwerke ist der Erbbauberechtigte, der auch für den Zustand des Grundstücks verantwortlich ist. Zu den Frage 2 und 3: Auf Nachfrage seitens der Stiftung teilte der Erbbauberechtigte mit, dass er das Erbbaurecht nicht verkaufen wolle. Es bestehen seitens der Stiftung auch keine offenen Forderungen gegen den Erbbauberechtigten. Weiterhin besteht laut der Stiftung Waisenhaus derzeit keine ausreichende Rechtsgrundlage einen Heimfall zu ziehen, um das Erbbaurecht anderweitig zu verwerten. Zu Frage 4: Die Stiftung Waisenhaus hat hierzu mitgeteilt: "Die alleinige Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Erbbauberechtigten. Der Erbbauberechtige hat dafür Sorge zu tragen, dass keinerlei Gefahren von dem Grundstück ausgehen. Die Stiftung hat insoweit keinen Zugriff auf das Erbbaurecht. Bei möglichen Beschwerden kann die Stiftung allenfalls zwischen den Parteien vermittelnd tätig werden." Zu Frage 5: Über die bereits in vorangegangenen Stellungnahmen geschilderten Bauberatungen und Kontaktaufnahmeversuche hinaus hat der Magistrat keine weiteren Schritte unternommen. Hierfür bestand auch keine Veranlassung. Das Gelände ist nach den Feststellungen des Magistrats weiterhin ausreichend gesichert. Verwaltungszwangsmaßnahmen sind deshalb nicht erforderlich. Eine Fortsetzung der Bauarbeiten kann nur auf Initiative des Erbbauberechtigten erfolgen. Gegen den Willen des Erbbauberechtigten besitzt der Magistrat keine Rechtsgrundlage, um eine Veränderung des Bauzustands zu fordern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. September 2017STST 1651Wohnungsbau im Ortsbezirk 8 beschleunigen II – wie geht es weiter mit dem Grundstück Bernadottestraße 57?Stellungnahme
- 6. November 2017OFOF 663/5Absicherung der Zufahrt zu der Liegenschaft Hansenweg 42Ortsbeiratsantrag · CDU
- 24. November 2017OMOM 2439Absicherung der Zufahrt zu der Liegenschaft Hansenweg 42Direktanregung
- 5. März 2018STST 521Absicherung der Zufahrt zu der Liegenschaft Hansenweg 42Stellungnahme
- 8. Oktober 2018STST 1980Fragen zu Bernadottestraße 57Stellungnahme
- 6. November 2018OFOF 373/8Bauruine Bernadottestraße 57 - was unternimmt die Stiftung Waisenhaus?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 12. November 2018STST 2055Altgerätehandel im Weißkirchener Weg 34Stellungnahme
- 29. November 2018VV 1076Bauruine Bernadottestraße 57 - was unternimmt die Stiftung Waisenhaus?Anfrage
- 22. März 2019Sie sind hierSTST 599Bauruine Bernadottestraße 57 - was unternimmt die Stiftung Waisenhaus?Stellungnahme
- 1. September 2020OFOF 575/8Liegenschaften Bernadottestraße 57 und Weißkirchener Weg 34Ortsbeiratsantrag · CDU
- 17. September 2020VV 1757Liegenschaften Bernadottestraße 57 und Weißkirchener Weg 34Anfrage
- 15. Januar 2021STST 71Liegenschaften Bernadottestraße 57 und Weißkirchener Weg 34Stellungnahme
- 26. Juli 2021STST 1354Liegenschaften Bernadottestraße 57 und Weißkirchener Weg 34Stellungnahme
- 18. Februar 2022Antwort des Magistrats · nach 233 WochenSTST 426Liegenschaften Bernadottestraße 57 und Weißkirchener Weg 34Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab