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Aussetzung der Gebührenerhebung bei Anzeigen wegen halbseitigem Parken auf dem Gehweg

Vorlagentyp: STMagistrat
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat hat die Anregung zur Aussetzung der Gebührenerhebung bei halbseitigem Parken auf dem Gehweg abgelehnt. Die Straßenverkehrs-Ordnung ist bindend und die aktuelle Praxis der Verkehrspolizei soll im Interesse der schwächeren Verkehrsteilnehmer:innen beibehalten werden.

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Stellungnahme des Magistrats

Die Straßenverkehrs-Ordnung und das Ordnungswidrigkeitenrecht ist für die Behörden bindend und kann nicht flächenhaft und in der unterbreiteten Tragweite ausgesetzt werden. Die aktuelle Praxis der Städtischen Verkehrspolizei, nicht zugelassenes Gehwegparken zu ahnden, muss im Interesse der betroffenen schwächeren Verkehrsteilnehmer:innen an einer uneingeschränkten Nutzung der Gehwege, beibehalten werden. Der Anregung lässt sich daher nicht entsprechen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. November 2022OFOF 382/9Aussetzung der Gebührenerhebung bei Anzeigen wegen halbseitigem Parken auf dem GehwegOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 10. November 2022OMOM 3155Aussetzung der Gebührenerhebung bei Anzeigen wegen halbseitigem Parken auf dem GehwegDirektanregung
  3. 24. Februar 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 Wochen
    STST 597Aussetzung der Gebührenerhebung bei Anzeigen wegen halbseitigem Parken auf dem Gehweg
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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