Aussetzung der Gebührenerhebung bei Anzeigen wegen halbseitigem Parken auf dem Gehweg
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 9 schlägt vor, die Verfolgung von Anzeigen wegen Falschparkens im Sinne des Verkehrszeichens 315 auszusetzen. Dies soll geschehen, bis die Straßen auf Parkmöglichkeiten des halbseitigen Parkens überprüft und entsprechend gekennzeichnet sind. Ziel ist es, die Bürger zu entlasten und klare Regelungen zu schaffen.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die Verfolgung von Anzeigen, welche sich gegen den Verstoß des Falschparkens im Sinne des Verkehrszeichens 315 richten, im Gebiet des Ortsbeirates 9 so lange auszusetzen, bis durch die zuständigen Behörden der Stadt Frankfurt am Main die Straßen auf Parkmöglichkeiten des halbseitigen Parkens auf Gehwegen überprüft und durch Verkehrszeichen 315 eindeutig gekennzeichnet sind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. November 2022OFOF 382/9Aussetzung der Gebührenerhebung bei Anzeigen wegen halbseitigem Parken auf dem GehwegOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. November 2022Sie sind hierOMOM 3155Aussetzung der Gebührenerhebung bei Anzeigen wegen halbseitigem Parken auf dem GehwegDirektanregung
- 24. Februar 2023Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 597Aussetzung der Gebührenerhebung bei Anzeigen wegen halbseitigem Parken auf dem GehwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats