Verbesserung des Straßenbildes am Ortseingang von Ginnheim vor dem Kinderspielplatz - Wasser-häuschen neuer Nutzung zur Verfügung stellen
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Thema Umwelt und Energie verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2018, ST 595
Betreff: Verbesserung des Straßenbildes am Ortseingang von Ginnheim vor dem Kinderspielplatz - Wasser-häuschen neuer Nutzung zur Verfügung stellen Vorläufige Stellungnahme: Die Fläche, auf welcher der in Rede stehende Kiosk errichtet wurde, steht im Eigentum des Allgemeinen Almosenkasten - Stiftung des öffentlichen Rechts. Es besteht ein ungekündigtes Nutzungsverhältnis mit der Radeberger Gruppe KG, in deren Eigentum das Kioskgebäude steht. Der Stadtpolizei liegen aktuell keine Beschwerden und keine eigenen Erkenntnisse zu der Liegenschaft vor. Der Magistrat hat bereits Kontakt mit der Radeberger Gruppe hinsichtlich der zukünftigen Nutzung des Wasserhäuschens aufgenommen. Hierbei werden die Anregungen des Ortsbeirats im Rahmen der Gespräche aufgegriffen. Voraussetzung für die vorgeschlagene Nutzung wäre ein tragfähiges Konzept sowie ein Betreiber, der das Gebäude von der Eigentümerin pachtet und für die vorgesehene Nutzung umbaut. Sobald die Verhandlungen abgeschlossen sind, wird der Magistrat erneut berichten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Oktober 2017OFOF 357/9Verbesserung des Straßenbildes am Ortseingang von Ginnheim vor dem KinderspielplatzOrtsbeiratsantrag · CDU
- 9. November 2017OMOM 2406Verbesserung des Straßenbildes am Ortseingang von Ginnheim vor dem Kinderspielplatz - Wasserhäuschen neuer Nutzung zur Verfügung stellenDirektanregung
- 9. November 2017OFOF 378/9Verbesserung des Straßenbildes am Ortseingang von Ginnheim vor dem Kinderspielplatz - Wasserhäuschen neuer Nutzung zur Verfügung stellenOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE
- 9. März 2018Sie sind hierSTST 595Verbesserung des Straßenbildes am Ortseingang von Ginnheim vor dem Kinderspielplatz - Wasser-häuschen neuer Nutzung zur Verfügung stellenStellungnahme
- 1. Oktober 2018Antwort des Magistrats · nach 49 WochenSTST 1931Verbesserung des Straßenbildes am Ortseingang von Ginnheim vor dem Kinderspielplatz - Wasserhäuschen neuer Nutzung zu Verfügung stellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab