Verbesserung des Straßenbildes am Ortseingang von Ginnheim vor dem Kinderspielplatz - Wasserhäuschen neuer Nutzung zu Verfügung stellen
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Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2018, ST 1931
Betreff: Verbesserung des Straßenbildes am Ortseingang von Ginnheim vor dem Kinderspielplatz - Wasserhäuschen neuer Nutzung zu Verfügung stellen Über die Liegenschaft des Allgemeinen Almosenkasten - Stiftung des öffentlichen Rechts - besteht weiterhin ein ungekündigtes Vertragsverhältnis mit der Radeberger Gruppe KG, in deren Eigentum sich auch das Kioskgebäude befindet. Zum 01.04.2018 wurde der Kiosk von der Radeberger Gruppe neu verpachtet und vom Pächter anschließend renoviert. Dieser plant an dem Standort die Fortführung des bisherigen Kioskbetriebes, sodass keine genehmigungsbedürftigen Umbaumaßnahmen erforderlich waren. Zum Zeitpunkt der Anregung des Ortsbeirats war die Verpachtung durch die Radeberger KG bereits so weit fortgeschritten, dass auf das Konzept des Betreibers kein Einfluss mehr genommen werden konnte. Bei einer Ortsbesichtigung durch die Stadtpolizei wurde festgestellt, dass sich das renovierte Gebäude selbst und auch das Umfeld nun in einem sauberen und ordnungsgemäßen Zustand befinden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Oktober 2017OFOF 357/9Verbesserung des Straßenbildes am Ortseingang von Ginnheim vor dem KinderspielplatzOrtsbeiratsantrag · CDU
- 9. November 2017OMOM 2406Verbesserung des Straßenbildes am Ortseingang von Ginnheim vor dem Kinderspielplatz - Wasserhäuschen neuer Nutzung zur Verfügung stellenDirektanregung
- 9. November 2017OFOF 378/9Verbesserung des Straßenbildes am Ortseingang von Ginnheim vor dem Kinderspielplatz - Wasserhäuschen neuer Nutzung zur Verfügung stellenOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE
- 9. März 2018STST 595Verbesserung des Straßenbildes am Ortseingang von Ginnheim vor dem Kinderspielplatz - Wasser-häuschen neuer Nutzung zur Verfügung stellenStellungnahme
- 1. Oktober 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 49 WochenSTST 1931Verbesserung des Straßenbildes am Ortseingang von Ginnheim vor dem Kinderspielplatz - Wasserhäuschen neuer Nutzung zu Verfügung stellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab