Verbesserung des Straßenbildes am Ortseingang von Ginnheim vor dem Kinderspielplatz
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenBegründung
Ortseingang von Ginnheim vor dem Kinderspielplatz Der Kiosk in der Ginnheimer Landstraße vor dem Kinderspielplatz im Bereich zwischen Mahräcker- straße und Endhaltestelle Ginnheim der Straßenbahnlinie 16, der in früheren Jahren häufig zu Beschwerden der Anwohner sowie der Nutzer des Kinderspielplatzes führte, insbesondere wegen des Verkaufs, Konsums und der Folgen des Konsums alkoholischer Getränke, steht seit geraumer Zeit (mindestens ein Jahr) leer und verwahrlost zusehends (siehe Foto). Der Anblick stellt eine Schande für das Straßen- und Ortsbild dar und ist auch im Hinblick auf die dahinter stattfindende Nutzung als Kinderspielplatz völlig unangebracht. Östlich hinter dem Kiosk erstreckt sich ein umfangreiches reines Wohngebiet mit Mehr- familienhäusern und vielen kinderreichen Familien. An keiner anderen Stelle im Ortsbezirk wird Kindern und ihren Eltern eine derartige Spielfläche zum Aufenthalt und kommunikativen Verweilen angeboten. Der Magistrat wird daher gebeten, 1. dafür Sorge zu tragen, dass das leer stehende nutzlose Gebäude entweder beseitigt oder in einen sauberen und ansprechenden Zustand versetzt wird, insbesondere die Verwahrlosung in der Umgebung des Gebäudes beseitigt wird; 2. für den Fall, dass keine Beseitigung veranlasst wird, dem Ortsbeirat zu berichten, welche Maßnahmen zur "Instandsetzung" gemäß Ziffer 1 veranlasst werden, welche Genehmigungen (z.B. gewerbe- und baurechtlicher Art) für das Gebäude bestehen und wie die Eigentums- und Besitzverhältnisse sind.
Inhalt
Antrag vom 26.10.2017, OF 357/9
Betreff: Verbesserung des Straßenbildes am Ortseingang von Ginnheim vor dem Kinderspielplatz Der Kiosk in der Ginnheimer Landstraße vor dem Kinderspielplatz im Bereich zwischen Mahräcker- straße und Endhaltestelle Ginnheim der Straßenbahnlinie 16, der in früheren Jahren häufig zu Beschwerden der Anwohner sowie der Nutzer des Kinderspielplatzes führte, insbesondere wegen des Verkaufs, Konsums und der Folgen des Konsums alkoholischer Getränke, steht seit geraumer Zeit (mindestens ein Jahr) leer und verwahrlost zusehends (siehe Foto). Der Anblick stellt eine Schande für das Straßen- und Ortsbild dar und ist auch im Hinblick auf die dahinter stattfindende Nutzung als Kinderspielplatz völlig unangebracht. Östlich hinter dem Kiosk erstreckt sich ein umfangreiches reines Wohngebiet mit Mehr- familienhäusern und vielen kinderreichen Familien. An keiner anderen Stelle im Ortsbezirk wird Kindern und ihren Eltern eine derartige Spielfläche zum Aufenthalt und kommunikativen Verweilen angeboten. Der Magistrat wird daher gebeten, 1. dafür Sorge zu tragen, dass das leer stehende nutzlose Gebäude entweder beseitigt oder in einen sauberen und ansprechenden Zustand versetzt wird, insbesondere die Verwahrlosung in der Umgebung des Gebäudes beseitigt wird; 2. für den Fall, dass keine Beseitigung veranlasst wird, dem Ortsbeirat zu berichten, welche Maßnahmen zur "Instandsetzung" gemäß Ziffer 1 veranlasst werden, welche Genehmigungen (z.B. gewerbe- und baurechtlicher Art) für das Gebäude bestehen und wie die Eigentums- und Besitzverhältnisse sind.Nebenvorlage: Antrag vom 09.11.2017, OF 378/9 Beratung im Ortsbeirat: 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Oktober 2017Sie sind hierOFOF 357/9Verbesserung des Straßenbildes am Ortseingang von Ginnheim vor dem KinderspielplatzOrtsbeiratsantrag · CDU
- 9. November 2017OFOF 378/9Verbesserung des Straßenbildes am Ortseingang von Ginnheim vor dem Kinderspielplatz - Wasserhäuschen neuer Nutzung zur Verfügung stellenOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE
- 9. November 2017OMOM 2406Verbesserung des Straßenbildes am Ortseingang von Ginnheim vor dem Kinderspielplatz - Wasserhäuschen neuer Nutzung zur Verfügung stellenDirektanregung
- 9. März 2018STST 595Verbesserung des Straßenbildes am Ortseingang von Ginnheim vor dem Kinderspielplatz - Wasser-häuschen neuer Nutzung zur Verfügung stellenStellungnahme
- 1. Oktober 2018Antwort des Magistrats · nach 49 WochenSTST 1931Verbesserung des Straßenbildes am Ortseingang von Ginnheim vor dem Kinderspielplatz - Wasserhäuschen neuer Nutzung zu Verfügung stellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Ziffern 1. und 2.: Einstimmige Annahme Ziffer 3.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und 1 BFF gegen 1 BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)