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Nidda-Altarm, Gemarkung Harheim, Flur 1, Flurstücke 583/4 und 29/2, Eigentümerin Stadt Frankfurt

Vorlagentyp: STMagistrat
26 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2019, ST 594

Betreff: Nidda-Altarm, Gemarkung Harheim, Flur 1, Flurstücke 583/4 und 29/2, Eigentümerin Stadt Frankfurt Das von dichtem Baumbestand umgebene Gewässer ist als "Berkersheimer Altarm" bekannt, obgleich es auf Harheimer Gemarkung liegt. Hier gab es schon Ende der 1920er-Jahre im Zuge des Projektes "Regulierung der Nidda vom Scharmühlenwehr [in Rendel] bis zum Wehr in Bonames" eine Begradigung der Nidda, bei der die "Berkersheimer" Flussschleife von der Nidda abgetrennt wurde. Der so entstandene "Altarm" hat seitdem keinerlei Verbindung zur Nidda. Er ist inzwischen weitgehend verlandet, in niederschlagsarmen Sommern fällt er trocken. Im Zuge der zweiten Nidda-Regulierung wurde Anfang der 1960er Jahre das Bett der in diesem Abschnitt bereits begradigten Nidda tiefer gelegt, um die Abflusskapazität des Flusses zu erhöhen. Die Vertiefung der Nidda und die Auflandung des Altarmes hatten zur Folge, dass die Nidda-Sohle heute erheblich tiefer liegt als die des Altarms. Würde man daher den Altarm an die Nidda anschließen und so für dessen Durchströmung sorgen wollen, müsste man zugleich entweder die Nidda an dieser Stelle aufstauen oder man müsste die Altarmsohle tiefer legen. Das Erste verbietet sich, weil die Hochwassersicherheit gemindert würde, und es wäre aus ökologischen Gründen schlecht: Eine der wenigen, für die Fische wichtigen freien Fließstrecken der Nidda im Frankfurter Nidda-Abschnitt würde in eine Stauhaltung umgewandelt und es entstünde eine weitere Barriere in der Nidda. Das Zweite, die Tieferlegung der Altarmsohle in dem erforderlichen Maß von etwa zwei Metern, erscheint nicht ratsam: Es müsste dazu stark in den dichten, alten Baumbestand eingegriffen werden. Um den Verkehr an der Nidda zu gewährleisten, müssten die zwei dann offenen Verbindungsstellen zwischen Nidda und Altarm kostenträchtig überbrückt werden. Nur für die Brückenbauwerke ist mit Kosten von insgesamt mindestens einer Million Euro zu rechnen. Alternativ ließe sich zwar der Nidda-Uferweg um den Altarm herum verlegen, dies würde aber den Erwerb etlicher Privatgrundstücke erfordern und einen Eingriff in landwirtschaftlich genutztes Gelände bedeuten. Der Magistrat wird aus diesen Gründen der Aufforderung des Ortsbeirats nicht nachkommen können und befindet sich damit im Einklang mit den Vorgaben der Stadtverordnetenversammlung, die in ihrem Beschluss § 2700 zum Entwicklungskonzept "Naturnahe Nidda" vom 17.09.1998 den Magistrat lediglich mit der Anbindung des Bonameser Altarms beauftragte. Dieser Altarm wurde vor 10 Jahren an die Nidda angeschlossen. Er war 1961 von der Nidda getrennt worden, blieb aber im Gegensatz zum Berkersheimer Altarm als offene Wasserfläche erhalten. Für den fraglichen Nidda-Abschnitt zwischen Homburger Landstraße und Harheimer Niddasteg, den Abschnitt 11, werden im Stadtverordnetenbeschluss keine weiteren Altarmprojekte genannt. Dies gilt auch für das Maßnahmenprogramm 2015-2021 zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. September 2018OFOF 154/14Nidda-Altarm, Gemarkung Harheim, Flur 1, Flurstücke 583/4 und 29/2, Eigentümerin Stadt FrankfurtOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 22. Oktober 2018OMOM 3777Nidda-Altarm, Gemarkung Harheim, Flur 1, Flurstücke 583/4 und 29/2, Eigentümerin Stadt FrankfurtDirektanregung
  3. 18. März 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 Wochen
    STST 594Nidda-Altarm, Gemarkung Harheim, Flur 1, Flurstücke 583/4 und 29/2, Eigentümerin Stadt Frankfurt
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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