Nidda-Altarm, Gemarkung Harheim, Flur 1, Flurstücke 583/4 und 29/2, Eigentümerin Stadt Frankfurt
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Flur 1, Flurstücke 583/4 und 29/2, Eigentümerin Stadt Frankfurt Der Ortsbeirat beantragt, den Nidda-Altarm, der im Zuge der Niddabegra digung in den 1960er Jahren vom Fluss abgetrennt wurde und demzufolge trocken fiel, im Sinne einer echten, standortgerechten Renaturierung wieder an den Fluss anzuschließen. Begründung: In den Jahren 1961/62 wurde die Nidda in der Gemarkung Harheim begradigt. Die vorhandenen Kiesbänke wurden weggebaggert, die Böschungen trapezförmig gestaltet und die Flussschleifen begradigt. Wegen der mit der Begradigung verbundenen negativen Auswirkungen auf Flora und Fauna hat die Stadtverordnetenversammlung im Jahr 1998 die "Konzeption Naturnahe Nidda" (§2700 vom 17.9.1998) beschlossen, in der u.a. angeregt wurde, dass Altarme wieder mit der Nidda zu verbinden sind. In der Folge wurde z.B. der Bonameser Altarm renaturiert und wurden weitere Maßnahmen umgesetzt. Der Ortsbeirat erwartet, dass mit der Umsetzung dieses Antrags im genannten Bereich positive Auswirkungen auf die Pflanzen- und Tierwelt sowie das Landschaftsbild erreicht werden können, indem ein kleiner Teil der ehemaligen Auenlandschaft wieder hergestellt wird. Quelle: Google Maps
Inhalt
Antrag vom 20.09.2018, OF 154/14
Betreff: Nidda-Altarm, Gemarkung Harheim, Flur 1, Flurstücke 583/4 und 29/2, Eigentümerin Stadt Frankfurt Der Ortsbeirat beantragt, den Nidda-Altarm, der im Zuge der Niddabegra digung in den 1960er Jahren vom Fluss abgetrennt wurde und demzufolge trocken fiel, im Sinne einer echten, standortgerechten Renaturierung wieder an den Fluss anzuschließen.
Begründung: In den Jahren 1961/62 wurde die Nidda in der Gemarkung Harheim begradigt. Die vorhandenen Kiesbänke wurden weggebaggert, die Böschungen trapezförmig gestaltet und die Flussschleifen begradigt. Wegen der mit der Begradigung verbundenen negativen Auswirkungen auf Flora und Fauna hat die Stadtverordnetenversammlung im Jahr 1998 die "Konzeption Naturnahe Nidda" (§2700 vom 17.9.1998) beschlossen, in der u.a. angeregt wurde, dass Altarme wieder mit der Nidda zu verbinden sind. In der Folge wurde z.B. der Bonameser Altarm renaturiert und wurden weitere Maßnahmen umgesetzt. Der Ortsbeirat erwartet, dass mit der Umsetzung dieses Antrags im genannten Bereich positive Auswirkungen auf die Pflanzen- und Tierwelt sowie das Landschaftsbild erreicht werden können, indem ein kleiner Teil der ehemaligen Auenlandschaft wieder hergestellt wird. Quelle: Google MapsBeratung im Ortsbeirat: 14
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. September 2018Sie sind hierOFOF 154/14Nidda-Altarm, Gemarkung Harheim, Flur 1, Flurstücke 583/4 und 29/2, Eigentümerin Stadt FrankfurtOrtsbeiratsantrag · CDU
- 22. Oktober 2018OMOM 3777Nidda-Altarm, Gemarkung Harheim, Flur 1, Flurstücke 583/4 und 29/2, Eigentümerin Stadt FrankfurtDirektanregung
- 18. März 2019Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 594Nidda-Altarm, Gemarkung Harheim, Flur 1, Flurstücke 583/4 und 29/2, Eigentümerin Stadt FrankfurtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, 1 GRÜNE und SPD; 1 GRÜNE (= Enthaltung)