Nidda-Altarm, Gemarkung Harheim, Flur 1, Flurstücke 583/4 und 29/2, Eigentümerin Stadt Frankfurt
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Anregung an den Magistrat vom 22.10.2018, OM 3777 entstanden aus Vorlage: OF 154/14 vom 20.09.2018
Betreff: Nidda-Altarm, Gemarkung Harheim, Flur 1, Flurstücke 583/4 und 29/2, Eigentümerin Stadt Frankfurt Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 2700/98 Der Magistrat wird aufgefordert, den Nidda-Altarm, der im Zuge der Niddabegradigung in den 1960er- Jahren vom Fluss abgetrennt wurde und demzufolge trocken fiel, im Sinne einer echten, standortgerechten Renaturierung wieder an den Fluss anzuschließen.
Begründung: In den Jahren 1961/62 wurde die Nidda in der Gemarkung Harheim begradigt. Die vorhandenen Kiesbänke wurden weggebaggert, die Böschungen trapezförmig gestaltet und die Flussschleifen begradigt. Wegen der mit der Begradigung verbundenen negativen Auswirkungen auf Flora und Fauna hat die Stadtverordnetenversammlung im Jahr 1998 die "Konzeption Naturnahe Nidda" (§ 2700 vom 17.09.1998) beschlossen, in der u. a. angeregt wurde, dass Altarme wieder mit der Nidda zu verbinden sind. In der Folge wurde z. B. der Bonameser Altarm renaturiert und es wurden weitere Maßnahmen umgesetzt. Der Ortsbeirat erwartet, dass mit der Umsetzung dieser Anregung im genannten Bereich positive Auswirkungen auf die Pflanzen- und Tierwelt sowie das Landschaftsbild erreicht werden können, indem ein kleiner Teil der ehemaligen Auenlandschaft wiederhergestellt wird. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. September 2018OFOF 154/14Nidda-Altarm, Gemarkung Harheim, Flur 1, Flurstücke 583/4 und 29/2, Eigentümerin Stadt FrankfurtOrtsbeiratsantrag · CDU
- 22. Oktober 2018Sie sind hierOMOM 3777Nidda-Altarm, Gemarkung Harheim, Flur 1, Flurstücke 583/4 und 29/2, Eigentümerin Stadt FrankfurtDirektanregung
- 18. März 2019Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 594Nidda-Altarm, Gemarkung Harheim, Flur 1, Flurstücke 583/4 und 29/2, Eigentümerin Stadt FrankfurtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.