Verstärkte Kontrollen durch die Stadtpolizei im Hinblick auf verkehrswidriges Verhalten von Fahrrad- und E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrern
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Notwendigkeit verstärkter Kontrollen durch die Stadtpolizei, um das verkehrswidriges Verhalten von Fahrrad- und E-Scooter-Fahrenden zu reduzieren. Ziel ist es, den Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
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Thema Fahrradfahren verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmenden, zu dem im Übrigen auch die Fahrrad- und E-Scooter Nutzenden gehören, ist die vornehmste Aufgabe der Verkehrsüberwachung und hat höchste Priorität bei der Städtischen Verkehrspolizei.
Leider sind sich viele Verkehrsteilnehmende, über alle Gruppen an Fortbewegungsarten hinweg, ihres (falschen) Handels oft durchaus bewusst und nehmen Verwarnungsgelder auch billigend in Kauf. Sie gefährden damit jedoch oft nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmende. Mangels Halterhaftung im Fließverkehr kann das Fehlverhalten allerdings nur dann zur Anzeige gebracht werden, wenn diese Personen angehalten und die Personalien aufgenommen werden oder vor Ort eine Barverwarnung erhoben wird, was durch die hohe und teilweise sehr schnelle Mobilität von Rad- und E-Scooter-Fahrenden leider oftmals erheblich erschwert wird.
Um hier mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen einzugreifen, werden - neben der Ahndung im Rahmen der Streifentätigkeit - insbesondere gezielt an Schwerpunktstellen entsprechende Kontrollen durch die originär für den fließenden Verkehr zuständige Landespolizei durchgeführt. Die Städtische Verkehrspolizei unterstützt dabei die Polizeibehörde mit vereinzelt durchgeführten Radfahrkontrollen an Beschwerdeschwerpunkten.
Zudem werden jährlich unterschiedliche Sonderaktionen durchgeführt, die insbesondere auf die Notwendigkeit der gegenseitigen Rücksichtnahme im Straßenverkehr hinweisen sollen. Dabei werden Aufklärungsgespräche mit den Verkehrsteilnehmenden geführt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Oktober 2021OFOF 224/5Verstärkte Kontrollen durch die Stadtpolizei im Hinblick auf verkehrswidriges Verhalten von Fahrrad- und E-Scooter-Fahrerinnen und -FahrernOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 29. Oktober 2021OMOM 968Verstärkte Kontrollen durch die Stadtpolizei im Hinblick auf verkehrswidriges Verhalten von Fahrrad- und E-Scooter-Fahrerinnen und -FahrernDirektanregung
- 4. März 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 590Verstärkte Kontrollen durch die Stadtpolizei im Hinblick auf verkehrswidriges Verhalten von Fahrrad- und E-Scooter-Fahrerinnen und -FahrernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab