Verstärkte Kontrollen durch die Stadtpolizei im Hinblick auf verkehrswidriges Verhalten von Fahrrad- und E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrern
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, verstärkt Kontrollen durch die Stadtpolizei durchzuführen, um Fußgänger vor rücksichtslosen Fahrrad- und E-Scooter-Fahrern zu schützen. Dies ist notwendig, da Fußgänger häufig in Gefahr geraten. Ziel ist es, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, verstärkt Kontrollen zum Schutz von Fußgängern auf Fußwegen vor Kitas, Schulen, Restaurants und Geschäften im Ortsbezirk 5 vorzunehmen.
Begründung
Immer wieder geraten Fußgängerinnen und Fußgänger in Bedrängnis und in Gefahr, weil Menschen rücksichtlos mit E-Scootern oder Fahrrädern mit hoher Geschwindigkeit auf Gehwegen und Fußgängerüberwegen zwischen den Fußgängerinnen und Fußgängern herumfahren. Damit Fußgängerinnen und Fußgänger zu ihrem Recht im Straßenverkehr kommen, sind vermehrte und konsequente Überwachungsmaßnahmen und Aktivitäten zur Durchsetzung der Straßenverkehrsordnung dringend erforderlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Oktober 2021OFOF 224/5Verstärkte Kontrollen durch die Stadtpolizei im Hinblick auf verkehrswidriges Verhalten von Fahrrad- und E-Scooter-Fahrerinnen und -FahrernOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 29. Oktober 2021Sie sind hierOMOM 968Verstärkte Kontrollen durch die Stadtpolizei im Hinblick auf verkehrswidriges Verhalten von Fahrrad- und E-Scooter-Fahrerinnen und -FahrernDirektanregung
- 4. März 2022Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 590Verstärkte Kontrollen durch die Stadtpolizei im Hinblick auf verkehrswidriges Verhalten von Fahrrad- und E-Scooter-Fahrerinnen und -FahrernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 0