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Grundschulen im Ortsbezirk 8 in der inklusiven Beschulung unterstützen - Unterbesetzung von Förderschullehrkräften bei steigenden Schülerzahlen

Vorlagentyp: STMagistrat
38 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Unterstützung der inklusiven Beschulung an Grundschulen im Ortsbezirk 8, insbesondere im Hinblick auf die Unterbesetzung von Förderschullehrkräften bei steigenden Schülerzahlen. Es wird ein umfassendes Konzept zur Förderung inklusiver Bildungsprozesse vorgestellt, das verschiedene Programme und Maßnahmen umfasst.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Die Grundschulen im Ortsbezirk 8 sind dem inklusiven Schulbündnis Mitte-Nord (= Bildungsregion Mitte-Nord) zugeordnet. Die Zuweisung der Personalressourcen für die Förderschullehrkräfte, die in der inklusiven Unterrichtung (vorbeugende Maßnahmen und inklusive Beschulung) an den Regelschulen tätig sind, wurde durch das zuständige regionale Beratungs- und Förderzentrum der Johann-Hinrich-Wichern-Schule vorgenommen. Die Berechnungsfaktoren sind einerseits die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler im jeweiligen inklusiven Schulbündnis (iSB) und anderseits die Stellenressourcen für die sonderpädagogische Förderung, die dem Staatlichen Schulamt durch das Hessische Kultusministerium stadtweit zugewiesen werden. Daraus werden die jeweils zur Verfügung stehenden Personalressourcen je iSB ermittelt und auf die relevanten Schulstandorte verteilt. Für den Förderschwerpunkt "Geistige Entwicklung" wird ein ergänzendes Berechnungsverfahren angewendet. Die Verteilung für das kommende Schuljahr 2020/21 und in den Folgejahren wird nach gleicher Berechnungssystematik im Rahmen der iSB-Konferenzen beraten und vorgenommen. Dies sieht die neue Verordnung über die Aufgaben und die Organisation der inklusiven Schulbündnisse (VOiSB, siehe §§ 2 - 5) vor, die zum

  1. August 2019 in Kraft getreten ist. Den Bündniskonferenzen gehören verpflichtend an: zuständige schulfachliche Aufsicht; alle Schulleitungen (oder Stellvertretungen) der im iSB eingebundenen allgemeinen Schulen, einschließlich der beruflichen Schulen; alle Schulleitungen (oder Stellvertretungen) der im iSB eingebundenen Förderschulen und regionalen Beratungs- und Förderzentren; Vertretung des Schulträgers. Beratend können weitere Teilnehmerinnen und Teilnehmer eingeladen werden: u.a. Schulpsychologie, Förderschullehrkräfte der überregionalen Beratungs- und Förderzentren, Stadtelternbeirat. Die Stadt Frankfurt unterstützt inklusive Bildungsprozesse an Grundschulen mit sozialpädagogischen Jugendhilfeangeboten im Rahmen der Förderprogramme "Sternpiloten" und "Jugendhilfe in der Grundschule". Die Sternpiloten sind ein inklusiv ausgerichtetes Kleingruppenangebot, das von freien Trägern der Jugendhilfe umgesetzt wird. In diesem Rahmen haben Kinder die Möglichkeit, klassen- und jahrgangsübergreifend voneinander zu lernen. Übergeordnete Ziele sind die Entwicklung und Förderung personaler Kompetenzen, insbesondere Sprachkompetenzen, sozialen Kompetenzen sowie der Fähigkeit, mit den alltäglichen Anforderungen angemessen umzugehen. Im Ortsbezirk 8 haben derzeit die Römerstadtschule (Evangelischer Verein) und die Heinrich-Kromer-Schule (Caritas) ein Sternpiloten-Angebot mit jeweils zwei Kleingruppen von 5-7 Schülerinnen und Schülern. Jugendhilfe in der Grundschule ist eine regional ausgerichtete Maßnahme und seit 2015 im Rahmen der Modellregion Inklusive Bildung in den Bildungsregionen Süd und West etabliert. Modell 1 hält ein standortbezogenes, regelhaftes Angebot vor. Der dauerhafte Einsatz einer Fachkraftressource am jeweiligen Schulstandort (0,5-Stelle) gewährleistet eine kontinuierliche Umsetzung der in der Gesamtkonzeption "Modellregion Inklusive Bildung Frankfurt am Main" beschriebenen Bausteine. Modell 2 ist ein modulares Angebot. Temporäre sozialpädagogische Projekte, die sich an regionalen und/oder von Schulen genannten Bedarfen orientieren, flankieren das gemeinsame Lernen aller Kinder am Ort Schule. Regionale Schwerpunktthemen können im Verbund umgesetzt werden. Das Ziel ist ein nachhaltiger Beitrag zur Unterstützung der inklusiven Beschulung durch sozialpädagogische Fachkompetenz. Die Angebote sind inklusiv ausgerichtet und können vom Grundsatz her von allen Kindern in Anspruch genommen werden. 2018 wurde die kommunale Ressource erhöht und das Programm auf alle Bildungsregionen der Stadt Frankfurt ausgeweitet. In der Bildungsregion Mitte-Nord ist der Evangelische Verein mit dem schrittweisen Aufbau und der Umsetzung des Förderprogramms beauftragt. An der Römerstadtschule (seit SJ 18/19) und der Erich-Kästner-Schule (seit SJ 19/20 - Projektstart mit Einstellung von Personal) wird Modell 1 umgesetzt. Mit der Heinrich-Kromer-Schule finden Gespräche zur Umsetzung von Modell 2 statt. Die sozialpädagogischen Jugendhilfeangebote fördern und unterstützen die Umsetzung inklusiver Beschulung als systemische Ressource. Sie können die fachliche Kompetenz der Förderschullehrkräfte hinsichtlich der unterschiedlichen sonderpädagogischen Förderschwerpunkte jedoch nicht ersetzen. Im Bereich der Erweiterten Schulischen Betreuung (ESB) können die beauftragten Träger eine Maßnahmenpauschale im Umfang von 15 Stunden wöchentlich für die pädagogische Unterstützung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderanspruch beantragen. Ein ESB-Angebot besteht an der Erich-Kästner-Schule, der Robert-Schumann-Schule und der Römerstadtschule. Im Rahmen der Förderausschüsse (§ 54 HSchG) stellt der Schulträger alle benötigten sächlichen Ressourcen zur Verfügung und setzt notwendige bauliche Veränderungen (soweit möglich) um, damit die inklusive Beschulung von Kindern mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung umgesetzt werden kann. In diesem Zusammenhang sind auch die Unterstützungsmöglichkeiten durch Assistenzkräfte zu nennen (Sozialgesetzbuch VIII und XII), die im Rahmen der Eingliederungshilfe die inklusive Beschulung flankieren können. Darüber hinaus wird auf das kommunale Unterstützungsangebot des Beratungs- und Vermittlungszentrums für schulnahe Hilfen (BVsH) hingewiesen, das aus dem Zentrum für Erziehungshilfe (ZfE) hervorgegangen ist und in der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe - Betrieb 57 angesiedelt ist. Zielgruppe sind Kinder mit emotionalen und sozialen Entwicklungsproblemen. Das BVsH kann für alle Frankfurter Kinder ab den Vorschulklassen bis einschließlich zum fünften Schuljahr tätig werden. Fachlich basiert das Angebot auf einer systemischen Grundhaltung. Auftrag der Jugendhilfefachkräfte ist die Klärung der Bedarfslage, die Unterstützung des Kinder- und Jugendhilfe Sozialdienst (KJS) bei der Einleitung passgenauer Hilfen sowie Unterstützungsempfehlung für die allgemeinbildende Schule.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. Juni 2019OFOF 462/8Grundschulen im Ortsbezirk 8 in der inklusiven Beschulung unterstützen - Unterbesetzung von Förderschullehrkräften bei steigenden SchülerzahlenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 12. September 2019OMOM 5069Grundschulen im Ortsbezirk 8 in der inklusiven Beschulung unterstützen - Unterbesetzung von Förderschullehrkräften bei steigenden SchülerzahlenDirektanregung
  3. 20. März 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 38 Wochen
    STST 588Grundschulen im Ortsbezirk 8 in der inklusiven Beschulung unterstützen - Unterbesetzung von Förderschullehrkräften bei steigenden Schülerzahlen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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