Grundschulen im Ortsbezirk 8 in der inklusiven Beschulung unterstützen - Unterbesetzung von Förderschullehrkräften bei steigenden Schülerzahlen
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2019, OM 5069 entstanden aus Vorlage: OF 462/8 vom 27.06.2019
Betreff: Grundschulen im Ortsbezirk 8 in der inklusiven Beschulung unterstützen - Unterbesetzung von Förderschullehrkräften bei steigenden Schülerzahlen Da die Anzahl an Förderschullehrkräften in der inklusiven Beschulung in keiner Weise ausreicht und Neueinstellungen aufgrund Personalmangels nicht möglich sind, wird der Magistrat gebeten, dafür zu sorgen, dass eine bedarfsgerechte und verantwortbare Förderung der Schülerinnen und Schüler in der inklusiven Beschulung trotzdem gewährleistet ist. Hierzu wird der Magistrat gebeten, 1. die Diskrepanz zwischen Stellenzuweisungen und nicht abgedeckten Wochenstunden von Förderschullehrkräften an den einzelnen Grundschulen im Ortsbezirk 8 transparent zu machen, um dem Eindruck einer Benachteiligung den Eltern gegenüber entgegenzuwirken; 2. unterstützende Maßnahmen in Verbindung mit Ressourcen wie beispielsweise Einstellungen von Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen, Therapeutinnen/Therapeuten oder Logopädinnen/Logopäden als Erweiterung der multiprofessionellen Teams an den betroffenen Schulen im Ortsbezirk 8 zu veranlassen, um den Mangel an Förderschullehrkräften anderweitig zu kompensieren.
Begründung: Schulen im Ortsbezirk 8 arbeiten seit Jahren besonders engagiert in der inklusiven Beschulung und setzen diese mit großem Einsatz kompetent um. Dem steht ein Mangel an Förderschullehrkräften entgegen, der durch die stetig steigende Anzahl der Kinder mit Förderbedarf an den allgemeinen Schulen verstärkt wird. Im kommenden Schuljahr werden beispielsweise an der Robert-Schumann-Schule wieder mehr Kinder inklusiv beschult als im vorigen Schuljahr, davon auch Kinder mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Die ausgewiesene Stellenzuweisung für Förderschullehrkräfte, die schon weit niedriger angesetzt ist als in der Verordnung vorgesehen, ist noch mal niedriger gesetzt worden und wird wieder nicht annähernd ausreichend abgedeckt werden (Verordnung über Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen VOSB, vom 15. Mai 2012, § 13, Abs. 2 bis 3). Die fehlende personelle Unterstützung durch Förderschullehrkräfte wird auf dem Rücken aller Beteiligten ausgetragen. Die Situation an den betroffenen Schulen ist für alle Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte extrem belastend und nicht hinnehmbar. Konkret bedeutet es, dass Lehrkräfte die Arbeit der Förderschullehrkräfte zwangsläufig mit übernehmen müssen. Im Unterricht erhalten Kinder mit Förderbedarf den ihnen zustehenden notwendigen Förderunterricht mit individuellen und bedarfsgerechten Angeboten gar nicht oder nicht in ausreichendem Umfang. Allen 25 Kindern einer Grundschulklasse kann eine Lehrkraft im Unterricht mit den üblichen heterogenen Voraussetzungen so dauerhaft nicht gerecht werden. Die betroffenen Schulen und Eltern sind in einem Dilemma. Bislang sind sie engagiert für die inklusive Beschulung eingetreten. Sie können aber der Aufnahme von Kindern mit Förderbedarf guten Gewissens nicht mehr zustimmen, weil sie den Eltern die notwendige sonderpädagogische Förderung für ihr Kind ehrlicherweise nicht zusichern können. Den Elternanträgen wird zu Recht stattgegeben, auch wenn die Ressourcen nicht gegeben sind. Die Schulen müssen den Mangel ohne Unterstützung kompensieren. In der Elternschaft entsteht der Eindruck, dass bezüglich der Unterbesetzung an Förderschullehrkräften einzelne Schulen im Stadtgebiet benachteiligt werden. Hier wäre von politischer Seite Transparenz unbedingt erforderlich. Inklusion ist eine gesellschaftliche, politische Aufgabe, bei der die Schulen, insbesondere auch die Grundschulen, nicht sich selbst überlassen werden dürfen. Gerade die Grundschulen tragen dadurch, dass sie alle Kinder aufnehmen, eine große Verantwortung bei Bildung und Integration. Deshalb muss die Politik dringend handeln und Unterstützung veranlassen. Nur so kann die Förderung von Chancengleichheit und gleichberechtigter Teilhabe an den Schulen weiter erfolgreich vorangebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Juni 2019OFOF 462/8Grundschulen im Ortsbezirk 8 in der inklusiven Beschulung unterstützen - Unterbesetzung von Förderschullehrkräften bei steigenden SchülerzahlenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 12. September 2019Sie sind hierOMOM 5069Grundschulen im Ortsbezirk 8 in der inklusiven Beschulung unterstützen - Unterbesetzung von Förderschullehrkräften bei steigenden SchülerzahlenDirektanregung
- 20. März 2020Antwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 588Grundschulen im Ortsbezirk 8 in der inklusiven Beschulung unterstützen - Unterbesetzung von Förderschullehrkräften bei steigenden SchülerzahlenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats