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Grundschulen im Ortsbezirk 8 in der inklusiven Beschulung unterstützen - Unterbesetzung von Förderschullehrkräften bei steigenden Schülerzahlen

Vorlagentyp: OFGRÜNE
38 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 SitzungenAngenommen

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Begründung

inklusiven Beschulung unterstützen - Unterbesetzung von Förderschullehrkräften bei steigenden Schülerzahlen Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Da die Anzahl an Förderschullehrkräften in der inklusiven Beschulung in keiner Weise ausreicht und Neueinstellungen aufgrund Personalmangels nicht möglich sind, wird der Magistrat gebeten dafür zu sorgen, dass eine bedarfsgerechte und verantwortbare Förderung der Schülerinnen und Schüler in der inklusiven Beschulung trotzdem gewährleistet ist. Hierzu bittet der Ortsbeirat den Magistrat schnellstmöglich zu veranlassen:

  1. Die Diskrepanz zwischen Stellenzuweisungen und nicht abgedeckten Wochenstunden von Förderschullehrkräften an den einzelnen Grundschulen im Ortsbezirk 8 transparent zu machen, um dem Eindruck einer Benachteiligung den Eltern gegenüber entgegen zu wirken.
  2. Unterstützende Maßnahmen in Verbindung mit Ressourcen wie beispielsweise Einstellungen von Sozialpädagog*innen, Therapeut*innen oder Logopäd*innen als Erweiterung der multiprofessionellen Teams an den betroffenen Schulen im Ortsbezirk 8 zu veranlassen, um den Mangel an Förderschullehrkräften anderweitig zu kompensieren. Begründung: Schulen im Ortsbezirk 8 arbeiten seit Jahren besonders engagiert in der inklusiven Beschulung und setzen diese mit großem Einsatz kompetent um. Dem steht ein Mangel an Förderschullehrkräften entgegen, der durch die stetig steigende Anzahl der Kinder mit Förderbedarf an den allgemeinen Schulen verstärkt wird. Im kommenden Schuljahr werden beispielsweise an der Robert-Schumann-Schule wieder mehr Kinder inklusiv beschult, als im vorigen Schuljahr, davon auch Kinder mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Die ausgewiesene Stellenzuweisung für Förderschullehrkräfte, die schon weit niedriger angesetzt ist, als in der Verordnung vorgesehen, ist nochmal niedriger gesetzt worden und wird wieder nicht annähernd ausreichend abgedeckt werden (Verordnung über Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen (VOSB) vom
  3. Mai 2012, §13, Abs. 2-3). Die fehlende personelle Unterstützung durch Förderschullehrkräfte wird auf dem Rücken aller Beteiligten ausgetragen. Die Situation an den betroffenen Schulen ist für alle Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte extrem belastend und nicht hinnehmbar. Konkret bedeutet es, dass Lehrkräfte die Arbeit der Förderschullehrkräfte zwangsläufig mit übernehmen müssen. Im Unterricht erhalten Kinder mit Förderbedarf den ihnen zustehenden notwendigen Förderunterricht mit individuellen und bedarfsgerechten Angeboten gar nicht oder nicht in ausreichendem Umfang. Allen 25 Kindern einer Grundschulklasse kann eine Lehrkraft im Unterricht mit den üblichen heterogenen Voraussetzungen so dauerhaft nicht gerecht werden. Die betroffenen Schulen und Eltern sind in einer Dilemma- Situation. Bislang sind sie engagiert für die inklusive Beschulung eingetreten. Sie können aber der Aufnahme von Kindern mit Förderbedarf guten Gewissens nicht mehr zustimmen, weil sie den Eltern die notwendige sonderpädagogische Förderung für ihr Kind ehrlicherweise nicht zusichern können. Den Elternanträgen wird zu Recht stattgegeben, auch wenn die Ressourcen nicht gegeben sind. Die Schulen müssen den Mangel ohne Unterstützung kompensieren. In der Elternschaft entsteht der Eindruck, dass bezüglich der Unterbesetzung an Förderschullehrkräften einzelne Schulen im Stadtgebiet benachteiligt werden. Hier wäre von politischer Seite Transparenz unbedingt erforderlich. Inklusion ist eine gesellschaftliche, politische Aufgabe, bei der die Schulen, insbesondere auch die Grundschulen nicht sich selbst überlassen werden dürfen. Gerade die Grundschulen tragen, dadurch dass sie alle Kinder aufnehmen, eine große Verantwortung bei Bildung und Integration. Deshalb muss die Politik dringend handeln und Unterstützung veranlassen. Nur so kann die Förderung von Chancengleichheit und gleichberechtigter Teilhabe an den Schulen weiter erfolgreich vorangebracht werden.

Inhalt

Antrag vom 27.06.2019, OF 462/8

Betreff: Grundschulen im Ortsbezirk 8 in der inklusiven Beschulung unterstützen - Unterbesetzung von Förderschullehrkräften bei steigenden Schülerzahlen Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Da die Anzahl an Förderschullehrkräften in der inklusiven Beschulung in keiner Weise ausreicht und Neueinstellungen aufgrund Personalmangels nicht möglich sind, wird der Magistrat gebeten dafür zu sorgen, dass eine bedarfsgerechte und verantwortbare Förderung der Schülerinnen und Schüler in der inklusiven Beschulung trotzdem gewährleistet ist. Hierzu bittet der Ortsbeirat den Magistrat schnellstmöglich zu veranlassen:

  1. Die Diskrepanz zwischen Stellenzuweisungen und nicht abgedeckten Wochenstunden von Förderschullehrkräften an den einzelnen Grundschulen im Ortsbezirk 8 transparent zu machen, um dem Eindruck einer Benachteiligung den Eltern gegenüber entgegen zu wirken.
  2. Unterstützende Maßnahmen in Verbindung mit Ressourcen wie beispielsweise Einstellungen von Sozialpädagog*innen, Therapeut*innen oder Logopäd*innen als Erweiterung der multiprofessionellen Teams an den betroffenen Schulen im Ortsbezirk 8 zu veranlassen, um den Mangel an Förderschullehrkräften anderweitig zu kompensieren. Begründung: Schulen im Ortsbezirk 8 arbeiten seit Jahren besonders engagiert in der inklusiven Beschulung und setzen diese mit großem Einsatz kompetent um. Dem steht ein Mangel an Förderschullehrkräften entgegen, der durch die stetig steigende Anzahl der Kinder mit Förderbedarf an den allgemeinen Schulen verstärkt wird. Im kommenden Schuljahr werden beispielsweise an der Robert-Schumann-Schule wieder mehr Kinder inklusiv beschult, als im vorigen Schuljahr, davon auch Kinder mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Die ausgewiesene Stellenzuweisung für Förderschullehrkräfte, die schon weit niedriger angesetzt ist, als in der Verordnung vorgesehen, ist nochmal niedriger gesetzt worden und wird wieder nicht annähernd ausreichend abgedeckt werden (Verordnung über Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen (VOSB) vom
  3. Mai 2012, §13, Abs. 2-3). Die fehlende personelle Unterstützung durch Förderschullehrkräfte wird auf dem Rücken aller Beteiligten ausgetragen. Die Situation an den betroffenen Schulen ist für alle Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte extrem belastend und nicht hinnehmbar. Konkret bedeutet es, dass Lehrkräfte die Arbeit der Förderschullehrkräfte zwangsläufig mit übernehmen müssen. Im Unterricht erhalten Kinder mit Förderbedarf den ihnen zustehenden notwendigen Förderunterricht mit individuellen und bedarfsgerechten Angeboten gar nicht oder nicht in ausreichendem Umfang. Allen 25 Kindern einer Grundschulklasse kann eine Lehrkraft im Unterricht mit den üblichen heterogenen Voraussetzungen so dauerhaft nicht gerecht werden. Die betroffenen Schulen und Eltern sind in einer Dilemma- Situation. Bislang sind sie engagiert für die inklusive Beschulung eingetreten. Sie können aber der Aufnahme von Kindern mit Förderbedarf guten Gewissens nicht mehr zustimmen, weil sie den Eltern die notwendige sonderpädagogische Förderung für ihr Kind ehrlicherweise nicht zusichern können. Den Elternanträgen wird zu Recht stattgegeben, auch wenn die Ressourcen nicht gegeben sind. Die Schulen müssen den Mangel ohne Unterstützung kompensieren. In der Elternschaft entsteht der Eindruck, dass bezüglich der Unterbesetzung an Förderschullehrkräften einzelne Schulen im Stadtgebiet benachteiligt werden. Hier wäre von politischer Seite Transparenz unbedingt erforderlich. Inklusion ist eine gesellschaftliche, politische Aufgabe, bei der die Schulen, insbesondere auch die Grundschulen nicht sich selbst überlassen werden dürfen. Gerade die Grundschulen tragen, dadurch dass sie alle Kinder aufnehmen, eine große Verantwortung bei Bildung und Integration. Deshalb muss die Politik dringend handeln und Unterstützung veranlassen. Nur so kann die Förderung von Chancengleichheit und gleichberechtigter Teilhabe an den Schulen weiter erfolgreich vorangebracht werden.Beratung im Ortsbeirat: 8

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. Juni 2019Sie sind hier
    OFOF 462/8Grundschulen im Ortsbezirk 8 in der inklusiven Beschulung unterstützen - Unterbesetzung von Förderschullehrkräften bei steigenden Schülerzahlen
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 12. September 2019OMOM 5069Grundschulen im Ortsbezirk 8 in der inklusiven Beschulung unterstützen - Unterbesetzung von Förderschullehrkräften bei steigenden SchülerzahlenDirektanregung
  3. 20. März 2020Antwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 588Grundschulen im Ortsbezirk 8 in der inklusiven Beschulung unterstützen - Unterbesetzung von Förderschullehrkräften bei steigenden SchülerzahlenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 8
Sitzung 33 · 15.08.2019
TO I, TOP 20
Beraten
Die Vorlage OF 462/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 34 · 12.09.2019
TO I, TOP 14
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 5069 2019 Die Vorlage OF 462/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDGrüneLinkeFDPFreie Wähler
Ablehnung:
CDU
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung); BFF (Enthaltung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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