Fußgängerfurten sind keine Parkplätze
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Überprüfung von Fußgängerfurten im Riedberg und deren Nutzung als Parkplätze. Es werden Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und Klarheit der Querungsmöglichkeiten vorgeschlagen, um das Parken an diesen Stellen zu verhindern und die Fußgängerführung zu optimieren.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die angesprochenen Örtlichkeiten wurden alle im Einzelnen geprüft. Im Zuge der Besichtigung wurde festgestellt, dass die einst im gesamten Riedberg ausgeführte Planung der Gehwege teils auch nicht mehr mit den heutigen Vorgaben übereinstimmt.
Annette-Kolb-Weg
Es wird geprüft, ob in einer der Furten ein Radbügel aufgestellt werden kann, so dass genügend Platz zum Queren verbleibt. In ca. 50 m Entfernung befindet sich eine gesicherte Querung (Fußgängerüberweg).
Ludwig-Fulda-Weg
Hier besteht kein Handlungsbedarf.
Sollte die Furt/Gehweg in dem genannten Bereich unberechtigt beparkt werden, befindet sich im direkten Anschluss (nur durch einen Baum getrennt) eine weitere Furt, welche als Aufstellfläche und zum Queren der Fahrbahn genutzt werden kann.
Friedrich-Dessauer-Straße
Hier sind keine Maßnahmen erforderlich. Zusätzlich sind taktile Streifen vorhanden, wodurch der Gehweg eindeutig erkennbar ist.
Joseph-Fraunhofer-Straße (Emmy-Noether-Platz)
Hier wird der gesamte Knotenpunkt baulich verändert (z.B. taktile Streifen aus allen Richtungen), so dass die Querungsmöglichkeiten klar erkennbar werden und im Zuge dessen das Parken verhindert wird
Zur Kalbacher Höhe/Nelly-Sachs-Platz
Der gesamte Einmündungsbereich in Höhe der Querungshilfe/Mittelinsel ist bereits auf einer Breite von 10 m abgepollert und mit taktilen Streifen versehen. Die Furt im direkten weiteren Verlauf wird zum legalen Parken freigegeben, da diese nicht als Querungsmöglichkeit dienen sollte. Dieser Bereich verleitet Fußgänger_innen dazu, mitten über die vorhandene bepflanzte Mittelinsel zu laufen. Dies ist nicht ziel-führend.
Zur Kalbacher Höhe/Gräfin-Dönhoff-Straße
Sofern an dieser Stelle möglich, wird ein Bereich mit einer Länge von 5 m abgesichert. Eine sichere Querung ist direkt an der nächsten Einmündung mittels einer
Signalanlage gegeben.
Zur Kalbacher Höhe/Margarete-Steiff-Straße
Eine Querung ist an dieser Stelle nicht vorgesehen. Ein gesicherter Fußgängerlauf ist aufgrund der vorhandenen bepflanzten Mittelinsel nicht möglich. Die Fußgängersignalanlage befindet sich in nur 50 m Entfernung.
Alle angesprochenen Stellen befinden sich innerhalb Tempo-30 Zonen in reinen Anwohnergebieten und weisen kein erhöhtes Fußgängeraufkommen auf.
Die genannten Bereiche sind (wie vom Ortsbeirat erwähnt) nicht durch eine weitere Umrandung baulich abgegrenzt und in einem Zug mit dem Gehweg gepflastert. Sie sind demnach Bestandteil davon. Es sind Absenkungen vorhanden, es wurde farbige Pflasterung eingerichtet und teilweise sind sogar taktile Streifen vorhanden. Es handelt sich somit bei den meisten Fällen um absichtliches Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer_innen, dem mit verkehrsrechtlichen Mitteln nicht abgeholfen werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Oktober 2022OFOF 313/12Fußgängerfurten sind keine ParkplätzeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 11. November 2022OMOM 3109Fußgängerfurten sind keine ParkplätzeDirektanregung
- 24. Februar 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 578Fußgängerfurten sind keine ParkplätzeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab