Fußgängerfurten sind keine Parkplätze
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Antrag fordert den Magistrat auf, gegen die illegale Nutzung von Fußgängerfurten als Parkplätze vorzugehen. Dies soll durch Markierungen auf dem Pflaster geschehen, um Missverständnisse zu vermeiden. Ziel ist es, die Fußgängerfurten klarer zu kennzeichnen und somit die Sicherheit der Fußgänger zu erhöhen.
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Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
Der Magistrat wird gebeten, der illegalen Nutzung von Fußgängerfurten und Andienflächen für Mülltonnen als Parkplätzen entgegenzutreten. Diese Fußgängerfurten befinden sich zwischen den längs der Straßen gepflanzten Bäume, haben aber das normale Fußweg-Pflaster und keine zweite Bordsteinkante zum Rest des Fußwegs hin. Dies kann z. B. durch eine Markierung auf diesem Pflaster oder auf der Fahrbahn davor (wie vor der Walther-Nernst-Straße 1) geschehen.
Dies betrifft die folgenden Stellen:
- Annette-Kolb-Weg gegenüber der Einmündung des Ludwig-Fulda-Wegs (2x)
- Ludwig-Fulda-Weg gegenüber der Einmündung Helene-Adler-Weg (nördliche Furt)
- Friedrich-Dessauer-Straße gegenüber der Einmündung Walther-Nernst-Straße (östliche Furt)
- Joseph-von-Fraunhofer-Straße an der Einmündung Walther-Nernst-Straße (2x)
- Zur Kalbacher Höhe:
a) gegenüber Nelly-Sachs Platz auf Höhe des Spielplatzes
b) gegenüber der Einmündung Gräfin-Dönhoff Straße
c) gegenüber der Einmündung der Margarete-Steiff-Straße
Begründung
Da sich diese Furten nicht vor einer Ein-/Ausfahrt befinden, wird die Zweckentfremdung der Furten gerne auf Unkenntnis zurückgeführt, weil es sich vermeintlich um eine durchgehende Reihe von Parkplätzen zwischen Bäumen handele. Dieser Argumentation soll durch eine Markierung der Boden entzogen werden, ohne gleich auf "Abpollerungen" zurückzugreifen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Oktober 2022Sie sind hierOFOF 313/12Fußgängerfurten sind keine ParkplätzeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 11. November 2022OMOM 3109Fußgängerfurten sind keine ParkplätzeDirektanregung
- 24. Februar 2023Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 578Fußgängerfurten sind keine ParkplätzeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme