Mehr Sicherheit für Fußgänger an der Straße "In der Römerstadt"
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Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2010, ST 572
Betreff:
Mehr Sicherheit für Fußgänger an der Straße "In der Römerstadt"
Die angesprochene Fußgängersignalanlage auf der Straße "In der Römerstadt“ Höhe "Mithrasstraße“ ist aufgrund des geradlinigen Verlaufs und großräumigen Ausbauzustands der Straße bereits sehr frühzeitig zu erkennen. Die Signalanlage ist in beiden Fahrtrichtungen mit jeweils drei Signalgebern für den Kfz- Verkehr (je links und rechts neben der gesamten Fahrbahn und zusätzlich noch über der entsprechenden Fahrspur) ausgestattet. Daher muss davon ausgegangen werden, dass ein Überfahren des Rotlichts in einem bewussten Fehlverhalten des jeweiligen motorisierten Verkehrsteilnehmers begründet ist. Gegen ein derartiges Fehlverhalten ist auch die Einrichtung eines zusätzlichen Gelbblinkers ungeeignet.
Eine Geschwindigkeitsreduzierung könnte nur durch eine aufwendige bauliche Umgestaltung des Fußgängerüberwegs erreicht werden. Dieses hätte jedoch erhebliche Auswirkungen auf die Abwicklung des motorisierten Verkehrs in diesem Bereich und wäre zeitnah nicht zu realisieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Januar 2010OFOF 548/8Mehr Sicherheit für Fußgänger an der Straße .In der Römerstadt.Ortsbeiratsantrag · CDU
- 21. Januar 2010OMOM 3887Mehr Sicherheit für Fußgänger an der Straße „In der Römerstadt“Direktanregung
- 28. April 2010Sie sind hierSTST 572Mehr Sicherheit für Fußgänger an der Straße "In der Römerstadt"Stellungnahme
- 16. Juni 2010OFOF 639/8Dauerhafte Rotlichtüberwachung für Lichtsignalanlage .In der Römerstadt/Mithrasstraße. erwägenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 17. Juni 2010OMOM 4340Dauerhafte Rotlichtüberwachung für Lichtsignalanlage „In der Römerstadt/Mithrasstraße“ erwägenDirektanregung
- 16. August 2010Antwort des Magistrats · nach 32 WochenSTST 1213Dauerhafte Rotlichtüberwachung für Lichtsignalanlage "In der Römerstadt/Mithrasstraße" erwägenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab