Mehr Sicherheit für Fußgänger an der Straße „In der Römerstadt“
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Thema Fußverkehr verfolgenBegründung
"In der Römerstadt" Anwohner und weitere Nutzer des Fußgängerüberwegs In der Römerstadt/Mithrasstraße sind besorgt darüber, dass Autofahrer des Öfteren das Rotlicht für den Straßenverkehr am Überweg offenbar nicht zur Kenntnis nehmen und damit besonders ältere Mitmenschen und Kinder gefährden.
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2010, OM 3887 entstanden aus Vorlage: OF 548/8 vom 06.01.2010
Betreff: Mehr Sicherheit für Fußgänger an der Straße "In der Römerstadt" Anwohner und weitere Nutzer des Fußgängerüberwegs In der Römerstadt/Mithrasstraße sind besorgt darüber, dass Autofahrer des Öfteren das Rotlicht für den Straßenverkehr am Überweg offenbar nicht zur Kenntnis nehmen und damit besonders ältere Mitmenschen und Kinder gefährden. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat beauftragt, in angemessenem Abstand in beiden Fahrtrichtungen beiderseits der Straße jeweils eine Lichtsignalanlage mit gelbem Blinklicht zu installieren, die bei "Rot" aktiv ist und somit Kraftfahrer auf die vor ihnen liegende Fußgängerampel hinweist. Diese Maßnahme soll die Autofahrer dauerhaft für die vorausliegende Gefahrstelle sensibilisieren. Sollte diese Maßnahme nicht umsetzbar sein, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, einen eigenen Lösungsvorschlag zu erarbeiten und dem Ortsbeirat vorzulegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Januar 2010OFOF 548/8Mehr Sicherheit für Fußgänger an der Straße .In der Römerstadt.Ortsbeiratsantrag · CDU
- 21. Januar 2010Sie sind hierOMOM 3887Mehr Sicherheit für Fußgänger an der Straße „In der Römerstadt“Direktanregung
- 28. April 2010Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 572Mehr Sicherheit für Fußgänger an der Straße "In der Römerstadt"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats