Geschwindigkeitsüberwachung in der Wilhelm-Epstein-Straße
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2013, ST 569
Betreff: Geschwindigkeitsüberwachung in der Wilhelm-Epstein-Straße Die Entscheidung, welche konkreten Standorte für stationäre Anlagen ausgewählt werden, erfolgt in enger Abstimmung mit der Polizei und der Kommission zur Erfassung und Beseitigung von Unfallschwerpunkten (KEBU) anhand der jeweils aktuellen Gegebenheiten an den einzelnen Örtlichkeiten. Da in der Wilhelm-Epstein-Straße nach den vorliegenden Erkenntnissen kein Unfallschwerpunkt bekannt ist, wird von der Installation einer stationären Überwachungsanlage abgesehen. Zudem sind mobile Geschwindigkeitskontrollen für die Überwachung des angesprochenen Straßenabschnitts effektiver als eine stationäre Anlage, da der Bereich sehr lang ist. So können die Kontrollen an verschiedenen Stellen der Wilhelm-Epstein-Straße durchgeführt werden. Dementsprechend wurde die Wilhelm-Epstein-Straße in der Planung für mobile Geschwindigkeitskontrollen im Jahr 2013 berücksichtigt. Des Weiteren soll die Wilhelm-Epstein-Straße ab Herbst dieses Jahres umgestaltet werden. Nach dem Umbau erhält die Straße eine veränderte Spuraufteilung inklusive Schutzstreifen für Radfahrer. Es wird erwartet, dass die neue Spuraufteilung auch zu einer Geschwindigkeitsreduzierung führen wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Dezember 2012OFOF 546/9Geschwindigkeitsüberwachung in der Wilhelm-Epstein-StraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 17. Januar 2013OMOM 1834Geschwindigkeitsüberwachung in der Wilhelm-Epstein-StraßeDirektanregung
- 19. April 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 569Geschwindigkeitsüberwachung in der Wilhelm-Epstein-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab