Geschwindigkeitsüberwachung in der Wilhelm-Epstein-Straße
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Anregung an den Magistrat vom 17.01.2013, OM 1834 entstanden aus Vorlage: OF 546/9 vom 31.12.2012
Betreff: Geschwindigkeitsüberwachung in der Wilhelm-Epstein-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine der stationären Blitzanlagen, die neu angeschafft werden, zur Geschwindigkeitsüberwachung in der Wilhelm-Epstein-Straße (im Bereich der Straßen ab der Einmündung Rebgärten) installiert werden kann.
Begründung: Bei der Wilhelm-Epstein-Straße handelt es sich um eine relativ lange Straße mit Wohnbebauung an beiden Enden. Im Weiteren grenzen Sportplätze, Kleingärten und der Gebäudekomplex der Deutschen Bundesbank an. Länge der Straße, deren weitgehend gerader Verlauf und die streckenweise nicht gegebene Anwohnerbebauung laden Autofahrer geradezu ein zu rasen. Gefährdet werden dadurch besonders die Anwohner an den beiden Straßenenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Dezember 2012OFOF 546/9Geschwindigkeitsüberwachung in der Wilhelm-Epstein-StraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 17. Januar 2013Sie sind hierOMOM 1834Geschwindigkeitsüberwachung in der Wilhelm-Epstein-StraßeDirektanregung
- 19. April 2013Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 569Geschwindigkeitsüberwachung in der Wilhelm-Epstein-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats