Ziehenschule, Abriss und Neubau Klassentrakt
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Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2015, ST 561
Betreff: Ziehenschule, Abriss und Neubau Klassentrakt Der Bedarf und die Notwendigkeit des Ausbaus der Ziehenschule und der in der Planung des Neubaus enthaltenen räumlichen Erweiterung wurden durch die Zurückstellung der Baumaßnahme nicht in Frage gestellt. Die Verschiebung geschah ausschließlich aus Gründen der Haushaltskonsolidierung, wobei die Maßnahme im Investitionsprogramm 2015 - 2018 weiterhin vorgesehen ist. Bis zum Baubeginn wird der Magistrat weiterhin dafür sorgen, dass der Anbau in einem nutzungsfähigen Zustand bleibt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. August 2012OFOF 418/970er Jahre-Neubau der ZiehenschuleOrtsbeiratsantrag · CDU
- 30. August 2012VV 473Siebzigerjahre-Neubau der ZiehenschuleAnfrage
- 26. September 2013OFOF 682/9Haushalt 2014 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Maßnahme: 5.003790 Ziehenschule, Abriss und Neubau Klassentrakt Ziehenschule, Abriss und Neubau KlassentraktOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, FREIE_WÄHLER, FDP
- 26. September 2013EAEA 227Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Maßnahme 5.003790: Ziehenschule, Abriss und Neubau KlassentraktEtatanregung
- 21. März 2014STST 415Maßnahme 5.003790: Ziehenschule, Abriß und Neubau KlassentraktStellungnahme
- 7. April 2015Sie sind hierSTST 561Ziehenschule, Abriss und Neubau KlassentraktStellungnahme
- 1. Mai 2019OFOF 635/9Stand der Planungen der Umbaumaßnahmen der ZiehenschuleOrtsbeiratsantrag · BFF
- 16. Mai 2019VV 1284Stand der Planungen der Umbaumaßnahmen der ZiehenschuleAnfrage
- 7. Oktober 2019Antwort des Magistrats · nach 373 WochenSTST 1939Stand der Planungen der Umbaumaßnahmen der ZiehenschuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab