Zentrale Räume für die Kommunale Kinder-, Jugend- und Elternberatung in Höchst
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2013, ST 551
Betreff: Zentrale Räume für die Kommunale Kinder-, Jugend- und Elternberatung in Höchst Die Betriebskommission des Eigenbetriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe beauftragte den Betrieb ein Konzept zu erarbeiten, das die wohnortnahe Versorgung der westlichen Stadtteile nach Beendigung des Mietverhältnisses für die Räume der KJEB Höchst in der Justinuskirchstraße 3a weiterhin sicherstellt. Sie hat in der letzten Sitzung beschlossen, aufgrund der wirtschaftlichen Situation zukünftig die Beratungen in eigenen Räumen des Eigenbetriebes, in dem noch herzurichtenden Nebengebäude des Jugend- und Kulturzentrums Höchst, das weniger als ein Kilometer von der jetzigen Beratungsstelle entfernt liegt und mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen ist, fortzuführen. Durch entsprechende zeitliche Planungen werden die Beratungsstellen Gallus und Goldstein, denen jeweils eine Fachkraft zusätzlich zugewiesen wird, die Beratungsleistung weiterhin direkt vor Ort sicherstellen. Mit dem Evangelischen Regionalverband als Träger des Evangelischen Zentrums für Familien-, Erziehungs- und Jugendberatung in Höchst werden darüber hinaus in enger Kooperation gemeinsam Lösungen erarbeitet, um die vorhandenen Beratungsleistungen weiter zu optimieren. Das Konzept wird dem Ortsbeirat in einer der nächsten Sitzungen vorgestellt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Oktober 2012BB 451Stadt Frankfurt am Main Beteiligungsbericht 2011Magistratsbericht
- 27. Januar 2013OFOF 640/6Zentrale Räume für die Kommunale Kinder-, Jugend- und Elternberatung in HöchstOrtsbeiratsantrag · SPD
- 19. Februar 2013OMOM 1962Zentrale Räume für die Kommunale Kinder-, Jugend- und Elternberatung in HöchstDirektanregung
- 19. April 2013Sie sind hierSTST 551Zentrale Räume für die Kommunale Kinder-, Jugend- und Elternberatung in HöchstStellungnahme
- 1. Mai 2013OFOF 722/6Keine Kürzung bei der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Elternberatung in HöchstOrtsbeiratsantrag · SPD
- 16. Mai 2013OAOA 379Keine Kürzung bei der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Elternberatung in HöchstAnregung
- 30. September 2013Antwort des Magistrats · nach 51 WochenSTST 1447Keine Kürzung bei der Kinder-, Jugend- und Elternberatung in HöchstStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab