Keine Kürzung bei der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Elternberatung in Höchst
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenBegründung
Kinder-, Jugend- und Elternberatung in Höchst Vorgang: OM 1962/13 OBR 6; ST 551/13 Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, den Eigenbetrieb "Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main" zu beauftragen, keine Kürzungen beim Beratungsangebot der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Elternberatung vorzunehmen. Das vorgeschlagene Konzept soll dahingehend überarbeitet werden, dass keine Einschnitte in das Beratungsangebot stattfinden und hierfür ausreichend Personal bereitgestellt wird. Die regionalen Kenntnisse des Sozialrathaus Höchst sollen dabei Berücksichtigung finden. Begründung: In der Stellungnahme ST 551 des Magistrats heißt es, den Beratungsstellen Gallus und Goldstein wird jeweils eine Fachkraft zusätzlich zugewiesen, die dann in dem kleinen Nebengebäude des Jugendzentrums Höchst die Versorgung vor Ort sicherstellen soll. Dies bedeutet jedoch, dass die dritte Fachkraft, die jetzt in der Beratungstelle Höchst zur Verfügung steht, wegfällt, sowie auf Dauer die halbe derzeit nichtbesetzte Stelle. Ebenso wird es dann in Höchst keine Verwaltungskraft mehr geben, die ein erstes Gespräch führen und den Ratsuchenden Schwellenängste nehmen kann, weil sie sich ein Telefongespräch nicht zutrauen. Diese Arbeit müssten die zeitlich nur noch begrenzt für den Höchster Standort zuständigen Fachkräfte zusätzlich bewältigen, wodurch die Zeit für die intensive fachliche Beratungsarbeit weiter beschnitten wird. Die Sozialstruktur in Höchst und den angrenzenden Stadtteilen hat aber einen eher höheren Beratungsbedarf, das wurde auch in der Planungskonferenz für den Bereich des Sozialrathauses Höchst zum Thema "Offene Kinder- und Jugendarbeit" festgehalten.
Inhalt
Antrag vom 01.05.2013, OF 722/6
Betreff: Keine Kürzung bei der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Elternberatung in Höchst Vorgang: OM 1962/13 OBR 6; ST 551/13
Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, den Eigenbetrieb "Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main" zu beauftragen, keine Kürzungen beim Beratungsangebot der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Elternberatung vorzunehmen. Das vorgeschlagene Konzept soll dahingehend überarbeitet werden, dass keine Einschnitte in das Beratungsangebot stattfinden und hierfür ausreichend Personal bereitgestellt wird. Die regionalen Kenntnisse des Sozialrathaus Höchst sollen dabei Berücksichtigung finden.
Begründung: In der Stellungnahme ST 551 des Magistrats heißt es, den Beratungsstellen Gallus und Goldstein wird jeweils eine Fachkraft zusätzlich zugewiesen, die dann in dem kleinen Nebengebäude des Jugendzentrums Höchst die Versorgung vor Ort sicherstellen soll. Dies bedeutet jedoch, dass die dritte Fachkraft, die jetzt in der Beratungstelle Höchst zur Verfügung steht, wegfällt, sowie auf Dauer die halbe derzeit nichtbesetzte Stelle. Ebenso wird es dann in Höchst keine Verwaltungskraft mehr geben, die ein erstes Gespräch führen und den Ratsuchenden Schwellenängste nehmen kann, weil sie sich ein Telefongespräch nicht zutrauen. Diese Arbeit müssten die zeitlich nur noch begrenzt für den Höchster Standort zuständigen Fachkräfte zusätzlich bewältigen, wodurch die Zeit für die intensive fachliche Beratungsarbeit weiter beschnitten wird. Die Sozialstruktur in Höchst und den angrenzenden Stadtteilen hat aber einen eher höheren Beratungsbedarf, das wurde auch in der Planungskonferenz für den Bereich des Sozialrathauses Höchst zum Thema "Offene Kinder- und Jugendarbeit" festgehalten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Oktober 2012BB 451Stadt Frankfurt am Main Beteiligungsbericht 2011Magistratsbericht
- 27. Januar 2013OFOF 640/6Zentrale Räume für die Kommunale Kinder-, Jugend- und Elternberatung in HöchstOrtsbeiratsantrag · SPD
- 19. Februar 2013OMOM 1962Zentrale Räume für die Kommunale Kinder-, Jugend- und Elternberatung in HöchstDirektanregung
- 19. April 2013STST 551Zentrale Räume für die Kommunale Kinder-, Jugend- und Elternberatung in HöchstStellungnahme
- 1. Mai 2013Sie sind hierOFOF 722/6Keine Kürzung bei der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Elternberatung in HöchstOrtsbeiratsantrag · SPD
- 16. Mai 2013OAOA 379Keine Kürzung bei der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Elternberatung in HöchstAnregung
- 30. September 2013Antwort des Magistrats · nach 51 WochenSTST 1447Keine Kürzung bei der Kinder-, Jugend- und Elternberatung in HöchstStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme