Keine Kürzung bei der Kinder-, Jugend- und Elternberatung in Höchst
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Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2013, ST 1447
Betreff: Keine Kürzung bei der Kinder-, Jugend- und Elternberatung in Höchst Ab dem 01.08.2013 werden die Beratungsleistungen der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Elternberatung Höchst unweit des bisherigen Standortes in einer betriebseigenen Liegenschaft in der Palleskestraße 2 erbracht. Die Beratung in der Palleskestraße erfolgt im Wesentlichen über Terminvergaben, so wie es in der Arbeit von Erziehungsberatungsstellen allgemein üblich ist. Die Teams in Gallus und Goldstein wurden personell aufgestockt und sind für die Versorgung der westlichen Stadtteile zuständig. Die Zuständigkeit der kommunalen Erziehungsberatungsstellen für die westlichen Stadtteile bleibt gemäß den Orientierungsempfehlungen im Teilplan III der Jugendhilfeplanung unverändert bestehen. Die wohnortnahe Versorgung mit Beratungs- und Präventionsangeboten im Sozialraum Höchst und die Möglichkeit, Sprechstunden vor Ort in Anspruch zu nehmen, bleiben somit erhalten und die fachlich gebotenen Qualitätsstandards wie Freiwilligkeit, direkter Zugang zu Beratungsleistungen, Sicherstellung von Schweigepflicht und Datenschutz, Kostenfreiheit, Teamarbeit, Multidisziplinarität, Methodenfreiheit und -vielfalt, Lebensweltorientierung, Prävention und Vernetzung gewährleistet. Wie allen Frankfurter Erziehungsberatungsstellen wurde auch den Beratungsstellen Gallus und Goldstein das Qualitätssiegel "Geprüfte Qualität" verliehen, mit welchem die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke) den Einrichtungen bescheinigt, dass sie die fachlichen Standards und die Anforderungen an die Ausstattung erfüllen. Mit dem Evangelischen Regionalverband als Träger des Evangelischen Zentrums für Familien-, Erziehungs- und Jugendberatung in Höchst werden darüber hinaus in enger Kooperation gemeinsam Lösungen erarbeitet, um die vorhandenen Beratungsleistungen weiter zu optimieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Oktober 2012BB 451Stadt Frankfurt am Main Beteiligungsbericht 2011Magistratsbericht
- 27. Januar 2013OFOF 640/6Zentrale Räume für die Kommunale Kinder-, Jugend- und Elternberatung in HöchstOrtsbeiratsantrag · SPD
- 19. Februar 2013OMOM 1962Zentrale Räume für die Kommunale Kinder-, Jugend- und Elternberatung in HöchstDirektanregung
- 19. April 2013STST 551Zentrale Räume für die Kommunale Kinder-, Jugend- und Elternberatung in HöchstStellungnahme
- 1. Mai 2013OFOF 722/6Keine Kürzung bei der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Elternberatung in HöchstOrtsbeiratsantrag · SPD
- 16. Mai 2013OAOA 379Keine Kürzung bei der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Elternberatung in HöchstAnregung
- 30. September 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 51 WochenSTST 1447Keine Kürzung bei der Kinder-, Jugend- und Elternberatung in HöchstStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab