Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Ein Parklet vor der Agentur des städtischen Wandels
Zusammenfassung
Der Magistrat informiert über die temporäre Aufstellung eines Parklets in der Braubachstraße, das nun in einer anderen hessischen Kommune genutzt wird. Zudem wird die Möglichkeit geprüft, wie gemeinschaftliche Parklets in Frankfurt am Main zukünftig umgesetzt werden können, mit einem Ergebnis, das voraussichtlich 2025 vorliegen wird.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Das Parklet in der Braubachstraße war eine zeitlich befristete Leihgabe des Landes Hessen. Es handelt sich um die Möbel des Messestandes vom Land Hessen auf der jährlich in Frankfurt stattfindenden Fahrrad-Messe. Das Parklet wird nun - ebenfalls temporär - in einer anderen hessischen Kommune aufgestellt.
Der Wunsch nach gemeinschaftlichen temporären Parklets nimmt zu. Daher prüft der Magistrat derzeit im Rahmen einer interdisziplinären Arbeitsgruppe die Möglichkeiten, wie Parklets künftig in Frankfurt am Main umgesetzt werden können. Ein Ergebnis wird voraussichtlich 2025 vorliegen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. November 2023OFOF 1053/1Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Ein Parklet vor der Agentur des Städtischen WandelsOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. November 2023OMOM 4810Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Ein Parklet vor der Agentur des städtischen WandelsDirektanregung
- 8. März 2024STST 515Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Ein Parklet vor der Agentur des städtischen WandelsStellungnahme
- 19. August 2024STST 1487Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Ein Parklet vor der Agentur des städtischen WandelsStellungnahme
- 28. März 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 73 WochenSTST 538Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Ein Parklet vor der Agentur des städtischen WandelsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab