Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Ein Parklet vor der Agentur des Städtischen Wandels
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat schlägt die dauerhafte Installation eines Parklets vor der Agentur des Städtischen Wandels in der Braubachstraße 7 vor, um einen einladenden Aufenthaltsbereich zu schaffen. Dies soll nach dem Umbau der Agentur im Jahr 2024 erfolgen und die Kosten sollen aus dem Budget zur Innenstadtgestaltung entnommen werden.
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Braubachstraße — 9 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 11.10.2026.
- Braubachstraße: Besser ohne Stau und entlasteter Straßenbahn11.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Braubachstraße 14: Gehwegparken wirksam verhindern und Straße aufwerten11.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- „Blühendes Band“ zur Steigerung der Aufenthaltsqualität in der Innenstadt25.09.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Braubachstraße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, die dauerhafte Installation eines Parklets vor der Agentur des Städtischen Wandels in der Braubachstraße 7 nach deren Umbau 2024 zu veranlassen.
Die Kosten für das Parklet in Höhe von ca. 60.000 € sollen dem Budget zur Innenstadtgestaltung in Höhe von 30 Mio € entnommen werden.
Begründung
Die Agentur des städtischen Wandels dient als öffentliches Laboratorium. Sie ist eine Ideenschmiede und Werkstatt, in der erkundet und probiert werden darf, ohne schon genau zu wissen, was dabei herauskommen wird. Das sollte sich auch durch einen innovativen und einladenden Aufenthaltsbereich vor der Agentur widerspiegeln. Parkende Autos vor der Tür sind dort nicht zeitgemäß. Bei Eröffnung der Agentur im Februar 2023 hatte die Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen (AGNH) ein Parklet "leihweise" zur Verfügung gestellt. Dieses vielgenutzte Parklet mit Sitzgelegenheiten und Pflanzen ist nun leider nach Maintal weitergezogen und wird von vielen Menschen vermisst.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. November 2023Sie sind hierOFOF 1053/1Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Ein Parklet vor der Agentur des Städtischen WandelsOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. November 2023OMOM 4810Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Ein Parklet vor der Agentur des städtischen WandelsDirektanregung
- 8. März 2024STST 515Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Ein Parklet vor der Agentur des städtischen WandelsStellungnahme
- 19. August 2024STST 1487Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Ein Parklet vor der Agentur des städtischen WandelsStellungnahme
- 28. März 2025Antwort des Magistrats · nach 73 WochenSTST 538Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Ein Parklet vor der Agentur des städtischen WandelsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen FDP (= Ablehnung)