Sicherheit des Lärmschutzwallwirtschaftsweges an der A 5 gewährleisten
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Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2012, ST 528
Betreff: Sicherheit des Lärmschutzwallwirtschaftsweges an der A 5 gewährleisten Die Flächen der Lärmschutzanlage an der BAB A5 wurden bisher von der HessenAgentur im Rahmen der vertraglichen Herstellung der Erschließungsanlagen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Am Riedberg hergestellt und sind noch nicht an die Stadt Frankfurt am Main übergeben worden. Der Magistrat wird an die HessenAgentur mit der Bitte herantreten, die Tore wiederherzustellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. November 2011OFOF 72/12Sicherheit des Lärmschutzwallwirtschaftsweges an der A 5 gewährleistenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 2. Dezember 2011OMOM 708Sicherheit des Lärmschutzwallwirtschaftsweges an der A 5 gewährleistenDirektanregung
- 10. April 2012Sie sind hierSTST 528Sicherheit des Lärmschutzwallwirtschaftsweges an der A 5 gewährleistenStellungnahme
- 7. April 2013OFOF 232/12Erinnerung: Sicherheit des Lärmschutzwallwirtschaftsweges an der A.5 endlich gewährleistenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 19. April 2013OMOM 2161Erinnerung: Sicherheit des Lärmschutzwallwirtschaftsweges an der A 5 endlich gewährleistenDirektanregung
- 14. Oktober 2013Antwort des Magistrats · nach 99 WochenSTST 1501Sicherheit des Lärmschutzwallwirtschaftsweges an der A 5 endlich gewährleistenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab